Drucksache - 1991/5  

 
 
Betreff: Bilanz des Milieuschutzes in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2021 
58. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.08.2021 
59. Öffentliche Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Gäste möchten sich anmelden. vertagt   
16.09.2021 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Gr. Anfrage - schriftliche Beantwortung

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Für wie viele Wohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf wurde Wohnungseigentum oder Teileigentum begründet, für wie viele Wohnungen wurde dieser genehmigt und wie viele davon lagen in sozialen Erhaltungsgebieten (bitte jeweils nach Jahren und Gebieten aufschlüsseln)?

Zur Beantwortung der Frage 1 liegen beim FB Stadtplanung ausschließlich Daten vor, die sich auf Anträge zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 173 BauGB („Umwandlung“) in den festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten beziehen. Die Anzahl an Wohnungen im gesamten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, für die Wohnungs- oder Teileigentum begründet wurde, liegen theoretisch beim Grundbuchamt vor, so dass dort eine statistische Auswertung angefragt wurde. Allerdings können diese Daten vom Grundbuchamt nicht automatisiert gefiltert und damit nicht für eine statistische Auswertung aufbereitet werden.

 

Für die drei bis dato festgesetzten Erhaltungsgebiete im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf kann folgende Bilanz gezogen werden:

 

Seit Inkrafttreten der Erhaltungsverordnung für die drei Gebiete „Mierendorff-Insel“, „Gierkeplatz“ und „Klausenerplatz“ (September 2018 bzw. Januar 2020) wurden insgesamt 24 Anträge zur Begründung Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 173 BauGB („Umwandlung“) gestellt, die 517 Wohnungen umfassen. Aus folgender tabellarischen Übersicht geht hervor, wie sich die Anzahl der umgewandelten Wohnungen bzw. die Anträge zur Begründung Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 173 BauGB (in Klammern) auf die Jahre und die Gebiete verteilen:

Tabelle 1: Übersicht zu den genehmigten Umwandlungen in den sozialen Erhaltungsgebieten von Charlottenburg-Wilmersdorf 2018-2021

Gebiet

Anzahl umgewandelter Wohnungen (WE) 

(zusätzlich in Klammern: Anzahl Anträge (A) auf Umwandlungen) in Erhaltungsgebieten [1]

ab 09/

2018

2019

2020

Bis 05/

2021

Zeitraum gesamt

Mierendorff-Insel

0 WE (0 Anträge)

52 WE (2 A)

35 WE (1 A)

84 (3 A)

171 (6 A)

Gierkeplatz

0 WE (0 Anträge)

76 WE (4 A)

82 WE (5 A)

80 WE (4 A)

238 WE (13 A)

Klausenerplatz

 

 

27 WE (1 A)

81 WE (4 A)

108 WE (5 A)

Gesamt Gebiete

0 WE

128 WE

144 WE

245 WE

517 WE (24 A)

 

Alle Anträge auf Umwandlung wurden im Zusammenhang mit der Eigentümerselbstverpflichtung zur ausschließlichen Veräußerung von Wohnungen an die Mieter*innen innerhalb von sieben Jahren gemäß § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB gestellt.

 

  1. Wie viele Anträge auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen wurden in sozialen Erhaltungsgebieten bisher beantragt und wie viele wurden davon jeweils genehmigt (bitte jeweils nach Jahren und Gebieten aufschlüsseln)?

Seit dem 01.09.2018 wurden insgesamt 126 Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 173 BauGB in den drei festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten („Mierendorff-Insel“, „Gierkeplatz“ und „Klausenerplatz“) gestellt. Hiervon wurden 104 Anträge genehmigt und 9 Anträge versagt. 13 Anträge wurden insgesamt entweder zurückgezogen oder sind wegen unvollständiger Unterlagen nicht prüffähig und befinden sich aktuell noch im offenen Antragsverfahren. Es ist zu beachten, dass ein Antrag in der Regel mehrere Maßnahmen enthielt und sich auf eine Wohnung oder ein gesamtes Gebäude beziehen kann.

Es wurde im Berichtszeitraum kein Abriss beantragt und somit auch kein Antrag auf Rückbau genehmigt. Ein Antrag auf Nutzungsänderung wurde zwei Mal gestellt, einmal im Jahr 2018 im Erhaltungsgebiet „Gierkeplatz“ (genehmigt) und einmal im Jahr 2021 im Erhaltungsgebiet „Mierendorff-Insel“ (genehmigt). Somit beziehen sich die Anträge in der Regel auf die Änderung baulicher Anlagen. In der folgenden Tabelle 2 sind gebiets- und jahresweise die Anzahl der Anträge[2] auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen zusammengefasst:

Tabelle 2: Übersicht der Anträge auf bauliche Vorhaben gemäß § 173 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten von Charlottenburg-Wilmersdorf 2018-2021

Jahr

ab 09/

2018

2019

2020

Bis 05/

2021

Zeitraum

gesamt

Soz. Erh.-Gebiet

Anträge

Gen.

Anträge

Gen.

Anträge

Gen.

Anträge

Gen.

Anträge

Gen.

Mierendorff-Insel

7

6

41

37

19

17

14

12

81

72

Gierkeplatz

4

3

11

7

8

5

4

4

27

19

Klausenerplatz

 

 

 

 

9

4

9

9

18

13

Gebiete gesamt

11

9

52

44

36

26

27

25

126

104

 

Die vergleichsweise hohe Genehmigungsquote ist darauf zurückzuführen, dass mit den Antragsteller*innen umfangreiche Beratungen durchgeführt werden, um eine genehmigungsfähige Planung zu erreichen. In der Folge kommt es kaum noch zu Versagungen.

 

  1. Wie viele Grundstücksverkäufe hat es bisher in den Milieuschutzgebieten des Bezirks gegeben und in wie vielen Fällen wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft (bitte jeweils nach Jahren und Gebieten aufschlüsseln)?

 

Die im Fachbereich Stadtplanung erfassten Anträge auf Negativzeugnis in den festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten von Charlottenburg-Wilmersdorf ergeben folgende Statistik, siehe Tabelle 3 mit der Anzahl an ausgestellten Negativzeugnissen nach Jahr (Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses) und Gebiet.

Tabelle 3: Übersicht der Grundstücksverkäufe in den sozialen Erhaltungsgebieten von Charlottenburg-Wilmersdorf 2018-2021

Gebiet

Anzahl Grundstücksverkäufe 

ab 09/

2018

2019

2020

Bis 05/

2021

Zeitraum gesamt

Mierendorff-Insel

1

5

2

0

8

Gierkeplatz

1

3

2

0

6

Klausenerplatz

 

 

1

1

2

Gesamt Gebiete

2

8

5

1

16

 

Das kommunale Vorkaufsrecht wurde in den festgesetzten Erhaltungsgebieten in drei Fällen geprüft: im Jahr 2020 jeweils einmal im sozialen Erhaltungsgebiet Mierendorff-Insel und einmal im sozialen Erhaltungsgebiet Gierkeplatz, beide mit dem Ergebnis einer Abwendungsvereinbarung. Im Jahr 2021 wurde das kommunale Vorkaufsrecht im sozialen Erhaltungsgebiet Klausenerplatz geprüft und auch ausgeübt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Schruoffeneger


[1] Hinweis zur zeitlichen Zuordnung eines Antrages: Für die zeitliche statistische Erfassung gilt das Jahr der Bescheidung, nicht der Antragstellung.

[2] Die Anzahl der Anträge in einem Jahr kann in der Summe von der Anzahl der Genehmigungen und Versagungen abweichen. Gründe hierfür sind: 1.) Die beantragten Maßnahmen können aufgrund vorliegender Genehmigungsvorbehalte von den Eigentümer*innen teilweise oder gänzlich zurückgezogen worden sein und ggf. in darauffolgenden Jahren teilweise erneut beantragt worden sein. 2.) Maßnahmen können in einem Jahr beantragt und erst im darauffolgenden Jahr genehmigt worden sein. 3.) Fehlende Antragsunterlagen wurden bis dato noch nicht nachgereicht, so dass der Antrag (nach wie vor) nicht prüffähig ist und sich in einem offenen Antragsverfahren befindet.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen