Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Teil I: Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs 4 – 67
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB
den Entwurf des Bebauungsplans 4 – 67 vom 12. August 2019 für das
Gelände zwischen Akazienallee, Eschenallee, Ulmenallee und
Kirschenallee mit Ausnahme des Grundstücks Akazienallee 40 /
Nußbaumallee 37/39 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Westend
Inhalt und Begründung siehe: Teil I
Teil II: Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur
Festsetzung des Bebauungsplans 4 – 67
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2
Nr. 4 BezVG:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplans 4 – 67 vom 12. August 2019 für das Gelände zwischen
Akazienallee, Eschenallee, Ulmenallee und Kirschenallee mit
Ausnahme des Grundstücks Akazienallee 40 / Nußbaumallee 37/39 im
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend zu erlassen.