Betr. (neu): Mehr Transparenz und frühzeitige Information bei Baumaßnahmen in / an denkmalgeschützten Gebäuden und Gartenanlagen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zukünftig den Ausschuss für Stadtentwicklung über alle Bauanträge, Anträge auf Genehmigungsfreistellung u.dergl., die denkmalgeschützte Gebäude (Einzeldenkmal, Ensembleschutz, Gesamtanlage) und Gartenanlagen betreffen, zeitnah nach Einreichung der Anträge beim Bezirksamt zu informieren, wenn der Charakter des Denkmals durch die beabsichtigten Baumaßnahmen wesentlich verändert wird oder damit ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte.
Der BVV ist bis zum 31.12.2021 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zukünftig den Ausschuss für Stadtentwicklung über alle Bauanträge, Anträge auf Genehmigungsfreistellung, Abgeschlossenheitsbescheinigung u. dergl., die denkmalgeschützte Gebäude (Einzeldenkmal, Ensembleschutz, Gesamtanlage) betreffen, zeitnah nach Einreichung der Anträge beim Bezirksamt zu informieren.
Ebenso ist über geplante Veränderungen von denkmalgeschützten Gartenanlagen zu berichten.
Der BVV ist bis zum 30.11.2019 zu berichten.