Drucksache - 1533/5
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, wie in der Vorlage zur Kenntnisnahme (DS 1346/5) als mögliche Handlung vorgeschlagen, für das beschriebene Gebiet einen Bebauungsplan Grünfläche aufzustellen. Eventuell notwendige Änderungen im Flächennutzungsplan und Bereichsentwicklungsplan sind sofort einzuleiten. Gleichzeitig soll ein Plan erarbeitet werden, der die Gestaltung eines Hundeauslaufgebietes, eines Spielplatzes und eine Parkanlage zur Naherholung enthält.
Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.
Begründung: Mit der Beantwortung der DS 1345/5 erklärt das Bezirksamt, dass es die beschriebene Fläche als Grünfläche betrachtet und nicht wie im Flächen- und Bereichsnutzungsplan als Nichtbaugebiet. Damit erklärt es das Gebiet als nicht bebaubar bzw. schreckt davor zurück eine Brachfläche dem so dringend gebrauchten Wohnungsbau zuzuführen. Aber wenn dazu nicht die notwendige Bereitschaft vorhanden ist, sollte die Fläche so hergerichtet werden, dass sie eine Aufenthalts-qualität erhält die dem gewachsenen Anspruch auf Naherholung entgegenkommt. Die Gelegenheit für eine Neugestaltung/ Aufhübschung der Fläche ist durch den geplanten Wohnungsneubau auf der gegenüberliegenden Straßenseite günstig, weil eventuell notwendig werdende Ausgleichsmaßnahmen hier in unmittelbarer Nachbarschaft umgesetzt werden können. Vielleicht ist der Bauherr auch bereit sich an der Qualifizierung finanziell zu beteiligen.
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