Drucksache - 1533/5  

 
 
Betreff: Neubau in der Reichsstraße II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
07.08.2020 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden vertagt   
02.09.2020 
86. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich im BV-Büro anmelden vertagt   
16.09.2020 
87. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! vertagt   
02.06.2021 
107. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
16.06.2021 
108. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung -Zoom-Meeting. Gäste möchten sich im BV-Büro (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de) anmelden. Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.- vertagt   
18.06.2021 
109. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
23.02.2022 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
26.10.2022 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
28.06.2023 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, wie in der Vorlage zur Kenntnisnahme (DS 1346/5) als mögliche Handlung vorgeschlagen, für das beschriebene Gebiet einen Bebauungsplan Grünfläche aufzustellen. Eventuell notwendige Änderungen im Flächennutzungsplan und Bereichsentwicklungsplan sind sofort einzuleiten. Gleichzeitig soll ein Plan erarbeitet werden, der die Gestaltung eines Hundeauslaufgebietes, eines Spielplatzes und eine Parkanlage zur Naherholung enthält.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.

 

Begründung:

Mit der Beantwortung der DS 1345/5 erklärt das Bezirksamt, dass es die beschriebene Fläche als Grünfläche betrachtet und nicht wie im Flächen- und Bereichsnutzungsplan als Nichtbaugebiet. Damit erklärt es das Gebiet als nicht bebaubar bzw. schreckt davor zurück eine Brachfläche dem so dringend gebrauchten Wohnungsbau zuzuführen. Aber wenn dazu nicht die notwendige Bereitschaft vorhanden ist, sollte die Fläche so hergerichtet werden, dass sie eine Aufenthalts-qualität erhält die dem gewachsenen Anspruch auf Naherholung entgegenkommt. Die Gelegenheit für eine Neugestaltung/ Aufhübschung der Fläche ist durch den geplanten Wohnungsneubau auf der gegenüberliegenden Straßenseite günstig, weil eventuell notwendig werdende Ausgleichsmaßnahmen hier in unmittelbarer Nachbarschaft umgesetzt werden können. Vielleicht ist der Bauherr auch bereit sich an der Qualifizierung finanziell zu beteiligen.

 

 
 

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