Drucksache - 1532/5
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Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit dem neuen Eigentümer der Grundstücke am Halenseegraben einen B-Plan so zu entwickeln, dass Kleingewerbestrukturen an dem Standort gesichert werden.
Der BVV ist bis zum 30.09.2020 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt wird im Rahmen des zur Vorbereitung eines über die bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben hinausgehenden Vorhabens erforderlichen Bebauungsplanverfahrens die Sicherung einer kleingewerblichen Nutzung im „Halenseegraben“ anstreben. Es liegen bis dato keine ausreichend belastbaren Planungen der Grundstückseigentümerin vor, die als Grundlage für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dienen könnten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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