Auszug - Missbrauch bei Wohnungsaufteilungen verhindern
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BV Schenker weist auf derartige Fälle in anderen Bezirken hin. Das Vorkaufsrecht der Mieter*innen soll nicht durch die Aufteilungen/Zusammenlegungen ausgehebelt werden. Das BA soll dahingehend wachsam sein. BV Brezinski: Das ist juristisch bereits geregelt, bei einem Bauantrag müssen entsprechende Formulare gestellt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnraum und Gewerbe nur dann zu erteilen, wenn die Antragsteller*innen rechtswirksam erklären, dass der vorgelegte Aufteilungsplan mit den Verhältnissen vor Ort übereinstimmt.
Der BVV ist bis zum 30.03.2020 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 14 dagegen: 1 Enthaltung: |
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