Tagesordnung - 19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Anlagen:
Geschäftliche Mitteilungen

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1  
Einwohnerfragen  
0587/4  
Ö 2  
Geschäftliche Mitteilungen / Dringlichkeiten / Konsensliste      
Ö 3     Wahlen      
Ö 3.1  
Nachwahl von stellvertretenden Bürgerdeputierten      
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen  
0588/4  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Bebauungsplan VII-3-1 B (Quedlinburger Straße)  
Enthält Anlagen
0533/4  
Ö 6.2  
Bebauungsplan IX-177-1 Charlottenbrunner Straße / Orber Straße / Cunostraße  
Enthält Anlagen
0564/4  
Ö 6.3  
Teilräumliches Nahversorgungskonzept für den Mierendorffplatz  
Enthält Anlagen
0566/4  
Ö 7     Beschlussvorschläge / Beschlussempfehlungen / Anträge      
Ö 7.1  
Zehn Prozent für die Jugendarbeit  
0589/4  
Ö 7.2  
Kennzahlgestütztes Planmengenverfahren  
0590/4  
Ö 8     Große Anfragen / Aktuelle Stunde      
Ö 8.1  
Alnatura-Markt - endlich Transparenz ins Verfahren bringen  
0591/4  
Ö 8.1.1  
Meyerinckplatz: Kein Supermarkt ohne Verkehrskonzept  
0555/4  
Ö 8.2  
Gehört zum Aufschwung der City West nicht auch der Fernbahnhof Zoo?!  
0574/4  
Ö 8.3  
Quartiersentwicklung rund um den Bahnhof Zoo  
0575/4  
Ö 8.4  
Bezirkliche Künstler/-innen-Ateliers und das UCW in Charlottenburg-Wilmersdorf  
0580/4  
Ö 8.5  
Künstler/-innenateliers retten!  
0581/4  
Ö 8.6  
Künstler/-innen sind nicht überflüssig - Gröhlers Gutsherrenmentalität schon!  
0576/4  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Gemeindedolmetscher
0406/4  
Ö 9.2  
Aufwertung des Bundesplatzes IV, Leitplanken  
0438/4  
Ö 9.3  
Infrastrukturkostenberichte
Enthält Anlagen
0454/4  
Ö 9.4  
Bezahlbaren Wohnraum bei Investoren einfordern
0475/4  
Ö 9.5  
Soziale Erhaltungssatzungen für Charlottenburg-Wilmersdorf prüfen!
0476/4  
    17.01.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.4 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    30.01.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - vertagt
   

 

   
    13.02.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7 - vertagt
   

 

   
    27.02.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7 - vertagt
   

 

   
    13.03.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.2 - vertagt
   

 

   
    27.03.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Gusy erläutert den Antrag, mit dem die bisher in anderen Bezirken relativ erfolgreich betriebene Politik auch in Charlottenburg-Wilmersdorf etabliert werden soll

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten darzulegen, welche Voraussetzungen in finanzieller und personeller Hinsicht für den Erlass von (sozialen) Erhaltungssatzungen gem.          § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 "Milieuschutz" BauGB erforderlich sind.

Der BVV ist bis zum 31. Mai 2013 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, für welche Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf der Erlass von (sozialen) Erhaltungssatzungen gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") geboten sein könnte.

Bei der Prüfung sollen folgende Vorbedingungen beachtet werden:

a)     Es sind vor allem solche Gebiete zu untersuchen, die einen hohen Verdrängungs- und Aufwertungsdruck aufweisen. Die hierfür notwendigen Indikatoren, die das Aufwertungs- und  Verdrängungspotenzial abbilden und belegen sollen, sind u. a. aus den Datenquellen des bezirklichen Wohnungsmarktberichtes sowie der nach Planungsräumen aufgeschlüsselten Gesundheits- und Sozialberichterstattung zu ermitteln. Ein Aufwertungsindikator kann z.B. die Anzahl der umgebauten Wohnungen sein; ein wesentliches Verdrängungskriterium ist das Haushaltseinkommen.

b)     In den Erhaltungssatzungen soll später zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Genehmigungen erhalten nur bauliche Maßnahmen, die den allgemein üblichen Wohnungsstandard nicht überschreiten. Der allgemein übliche Standard ist meist dann gegeben, wenn das Ausstattungsmerkmal in den meisten Mietwohnungen zu finden ist. Unüblich sind in der Regel außergewöhnliche und hochwertige Ausstattungen (z.B. große Sanitärräume, große Balkone und Zusammenlegungen).

c)     Die Prognosen für die jeweiligen Gebiete laufen im Ergebnis auf nachteilige städtebauliche Entwicklungen hinaus, die u. a. dazu führen können, dass

    • stadtnaher preisgünstiger Wohnraum an anderer Stelle im Stadtgebiet geschafft werden muss,
    • vorhandene Infrastruktureinrichtungen nicht mehr voll ausgelastet werden,
    • an anderer Stelle neue Infrastruktureinrichtungen mit erheblichem Aufwand neu geschaffen werden müssen oder
    • bestehende Infrastruktureinrichtungen angepasst oder erweitert werden müssen.

d)     Die Erhaltungssatzungen sollen für einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren erlassen und bei Bedarf verlängert werden.

e)     Das Bezirksamt wird ersucht, den hierfür notwendigen Personalbedarf und die entsprechenden organisatorische Zuständigkeiten für die Beratung, Genehmigungspraxis und Kontrollen zu ermitteln und die Kosten notwendiger Rechtsgutachten darzustellen. Soweit die Prüfung ergibt, dass im Bezirk in Frage kommende Gebiete vorliegen, soll sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen für den Erlass einer Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs.1 Satz 4 BauGB einzusetzen, die in Gebieten einer Milieuschutzsatzung die Umwandlung in Wohneigentum antragspflichtig macht.

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

   
    18.04.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

 

Ö 9.6  
Mehr ökologische Qualität bei der Umsetzung von Tiefgaragen
0477/4  
Ö 9.6.1  
Fachliche und räumliche Zusammenarbeit
0504/4  
Ö 9.7  
Leben mit Behinderung in Charlottenburg-Wilmersdorf      
Ö 9.8  
Abschiebestopp in den Wintermonaten
0525/4  
Ö 9.9  
Keine rostrote Spree in Berlin
0528/4  
Ö 9.10  
Oeynhausen - keine Fakten schaffen lassen
Enthält Anlagen
0531/4  
Ö 9.11  
Vorkommnisse vor und in der näheren Umgebung des Q-Dorfes  
0548/4  
Ö 9.12  
Hilfstelefon "Gewalt gegen Frauen"
0552/4  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Wochenmärkte weiterhin in Bezirkszuständigkeit betreiben  
0568/4  
Ö 10.2  
Ku'damm-Karree  
0583/4  
Ö 10.3  
Zentrale Baustellenkoordination und Schlagloch-Programm  
0569/4  
Ö 10.4  
Nutzungskonzepte für das Schoeler-Schlösschen vorlegen!  
0577/4  
Ö 10.5  
Umbenennung Rathaus Charlottenburg  
0570/4  
Ö 10.6  
Tabakwerbeverbot im öffentlichen Raum  
0578/4  
Ö 10.7  
Keine Tabakwerbung auf den Flächen des Bezirks  
0582/4  
Ö 10.8  
Gedenken an Gründungssitz des SFB  
0571/4  
Ö 10.9  
Beschäftigungschancen für Alleinerziehende erschließen  
0579/4  
Ö 10.10  
Kleingärten sichern  
0585/4  
Ö 10.11  
Jugendfreizeitheime für Senioren öffnen  
0572/4  
Ö 10.12  
Harte Fakten für die Schulen  
0573/4  
Ö 10.13  
Unterstützung des Volksbegehrens "Neue Energie"  
0586/4  
Ö 10.14  
Umzugsplanung im Zuge der Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf      
Ö 11     Weitere Große Anfragen      
Ö 11.1  
Planungen für und um den Ernst-Reuter-Platz  
0584/4  
Ö 11.2  
Zukunft der Bezirksgärtnerei  
0567/4  
               
 
 

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