Drucksache - 0591/4  

 
 
Betreff: Alnatura-Markt - endlich Transparenz ins Verfahren bringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Garmer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Trifft es zu, dass das Bezirksamt in dem Genehmigungsverfahren (Januar 2013) Alnatura/Meyerinckplatz es versäumt hat, der Änderung der Ergänzung der Betriebsbeschreibung betreffend des Lieferumfangs zu widersprechen, und wenn ja, welche Folgen hat das?

2.     Aus welchen Gründen lehnt das Bezirksamt die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Meyerinckplatz ab? Gibt es hierzu eine fachliche Aussage der Straßenverkehrsbehörde?
 

3.     Wie wird eine umfassende Bürgerbeteiligung im Verfahren gewährleistet?

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, im Jahr 2011 wurden 504 Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 ausgeführt, 74 Verfahren nach § 64, für Werbung (§ 64 a) 182, für Baugenehmigungsverfahren (nach § 65) 348, für Abweichung, Befreiung und Ausnahmen 806.

 

Wenn ich bei jedem dieser Verfahren eine Bürgerbeteiligung machen sollte, dann wäre Verwaltung unfähig zu handeln. Insofern ist die Frage, wenn man das tatsächlich für eine fordert, muss man es für alle fordern und dann kommt man zu einem wirklichen ganz großen Problem. Und das ist etwas, was wir natürlich auch machen, dass wir nach Recht und Gesetz handeln und natürlich hier nicht irgendwie ein bestimmtes Verfahren besonders behandeln und sagen, da werden wir jetzt ganz andere rigidere Maßnahmen, als bei den anderen knapp 1000 Verfahren machen. Das funktioniert nicht. Dafür sind wir ein Rechtsstaat und müssen dort natürlich vergleichbare Fälle auch gleich behandeln.

 

Aber zu den Fragen und ich bin sehr erstaunt, dass von der CDU jetzt gesagt wurde, es sind so viele Fehler gemacht worden. Ich hab mich in der Ausschusssitzung an keine Frage erinnern können, wo auch dazu irgendwie etwas gesagt worden ist, insofern bin ich auch noch sehr gespannt auf die Debatte.

 

Zu 1.

Das Bezirksamt hat es nicht versäumt, der Änderung der Ergänzung der Betriebsbeschreibung zu widersprechen. Im Verwaltungsverfahren fand eine gründliche und ausführliche Prüfung der Sach- und Rechtslage statt, so dass am 16. April 2013 die Baugenehmigung erteilt wurde, nach der die Nutzung des Verbrauchermarktes in Bezug auf die erweiterte Betriebsbeschreibung vom 14. Januar 2013 baurechtlich zulässig ist. Daraus ergibt sich auch, dass die Anordnung der Ladezone vor der Giesebrechtstr. 3 in Höhe der Einfahrt zum Hof des Supermarktes erfolgte.

 

Zu 2.

Die Forderung nach einem Verkehrskonzept, dass durch den Antragsteller beauftragt werden sollte, kann nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbart werden. Die Rechtsprechung setzt die Schwelle, ab der Gutachten zu fordern sind, hoch an. Sie dürfen nur dann gefordert werden, wenn große Zweifel über die Auswirkung einer Maßnahme bestehen oder diese grundsätzlich in Frage gestellt wird. Sowohl was den in der Betriebsbeschreibung angegebenen, wir haben darüber im Ausschuss sehr lange gesprochen, also ich rede jetzt von dem in der Betriebsbeschreibung angegebenen Lieferverkehr, als auch den zu erwartenden Parkverkehr durch die künftigen Kundinnen und Kunden des Supermarktes angeht, wird dieser Verkehr nicht zu einer unzumutbaren Belästigung oder Beeinträchtigung der Nachbarschaft im Sinne des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots führen und über das hinausgehen, was in einem Innenstadtbereich üblich ist. Dies entspricht auch der bezirklichen Praxis bei anderen Supermärkten oder Ladenbetrieben, die die Fachverkehre verursachen. Das vorherrschende straßenverkehrsbehördliche Mittel, hier regulierend einzugreifen, ist die Anordnung von Ladezonen.

Darüber hinausgehende Forderungen wären im vorliegenden Fall also willkürlich und unbegründet gewesen. Spätestens bei einer gerichtlichen Überprüfung wäre das Bezirksamt auf diesen Umstand hingewiesen worden und hätte sich mit den Konsequenzen aus dem wahrscheinlich dann verzögerten Betriebsbeginn von Alnatura auseinandersetzen müssen.

Nach der Eröffnung des Supermarktes wird der tatsächliche Lieferverkehr ermittelt werden, um daraus Schlüsse für ein mögliches, weiteres Vorgehen ableiten zu können.

 

Zu 3.

Anders, als im Bebauungsplanverfahren ist im hier durchgeführten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung Berlin eine Bürgerbeteiligung, unabhängig davon, ob umfassend oder eingeschränkt, nicht vorgesehen. Die Bürgerinitiative Meyerinckplatz wurde und wird regelmäßig über die Entwicklung vor Ort  unterrichtet und ist bisher in den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr zu Gast gewesen, wenn das Thema Meyerinckplatz zur Debatte stand. Auch durch die ausführliche Medienberichterstattung wurde die Öffentlichkeit mehr als sonst bei vergleichbaren Verfahren üblich über den jeweiligen Stand informiert. Insofern haben wir es, so belastend es tatsächlich für einige sein mag, mit einem ganz normalen Baugenehmigungsverfahren zu tun und ich muss sagen, meine Behörde hat da richtig gehandelt und hat richtig entschieden und insofern kann ich keine Fehler sehen. Herzlichen Dank.

 


 

 
 

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