Drucksache - 0584/4  

 
 
Betreff: Planungen für und um den Ernst-Reuter-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Dr.Heise 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Wie ist das Bezirksamt an den Konzeptplanungen für den Ernst-Reuter-Platz (ERP) und dessen Umfeld beteiligt?
 

2.     Welche Ziele verfolgt  das Bezirksamt bei seiner Beteiligung an der Konzeptplanung für den ERP und dessen Umfeld?
 

3.     Setzt sich das Bezirksamt für den Erhalt der baulich-räumlichen Struktur des ERP ein und, wenn dem so ist, wie glaubt das Bezirksamt, dass die Aufenthaltsqualität des ERP, trotz des Erhalts des nach dem Leitbild der autogerechten Stadt geschaffenen Platzes verbessert werden kann?
 

4.     Wie glaubt das Bezirksamt, dass die planerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung von öffentlichen Nutzungen am und um den Platz herum geschaffen werden sollten oder unterstützt das Bezirksamt die Bestrebungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Platz in Gänze als Denkmal zu erhalten?

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

1.   Wie ist das Bezirksamt an den Konzeptplanungen für den Ernst-Reuter-Platz (ERP) und dessen Umfeld beteiligt?

 

Im Rahmen des städtebaulichen Workshopverfahrens Ernst-Reuter-Platzfanden zwei Auswahlkolloquien statt. Das Bezirksamt war im Auswahlgremium vertreten. Vertreter der Fraktionen der BVV waren als Gäste eingeladen. Das Ergebnisprotokoll des 2. Auswahlkolloquiums ist beigefügt.

 

2.   Welche Ziele verfolgt  das Bezirksamt bei seiner Beteiligung an der Konzeptplanung für den ERP und dessen Umfeld?

 

Das Bezirksamt setzt sich für eine Qualifizierung des öffentlichen Raums sowie für verträgliche und realisierungsfähige Bebauungskonzepte auf den zu beplanenden Privatgrundstücken ein.

 

3.   Setzt sich das Bezirksamt für den Erhalt der baulich-räumlichen Struktur des ERP ein und, wenn dem so ist, wie glaubt das Bezirksamt, dass die Aufenthaltsqualität des ERP, trotz des Erhalts des nach dem Leitbild der autogerechten Stadt geschaffenen Platzes verbessert werden kann?

 

Ein Erhalt der räumlichen Struktur des Ernst-Reuter-Platzes, mithin der Verzicht auf eine Bebauung oder durchgreifende baulicher Veränderungen, ist Ergebnis des Verfahrens. Die Aufenthaltsqualität des Platzes ist durch die vorhandenen Verkehrsmengen begrenzt. Dennoch sieht das Bezirksamt ein Nutzungsinteresse und ist deshalb bemüht, die Platzfläche für Fußgängerinnen und Fußgänger ebenerdig erreichbar zu machen.

 

4.   Wie glaubt das Bezirksamt, dass die planerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung von öffentlichen Nutzungen am und um den Platz herum geschaffen werden sollten oder unterstützt das Bezirksamt die Bestrebungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Platz in Gänze als Denkmal zu erhalten?

 

In der Frage wird ein Gegensatz konstruiert, der nicht existent ist. Öffentlich wirksame Erdgeschossnutzungen können ohne planerische Vorleistung durch die Eigentümer geschaffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 


 

 
 

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