Die BVV beschließt:
Angesichts der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der im Block 68 vorzufindenden Nutzungsverteilung befürwortet die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf eine Ausrichtung der künftigen Entwicklung an das Profil qualifizierter Produktions- und Dienstleistungsnutzungen. Die Beschlussfassung der BVV Charlottenburg, die alleinig auf die industriell-produzierende Nutzung abgestellt war, wird insofern aufgehoben.
Das Bezirksamt wird beauftragt, seine Genehmigungspraxis für die Zulassung entsprechender Nutzungen abzustellen. Gleichzeitig sind die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine qualifizierte städtebauliche Entwicklung für den übergroßen Baublock sicherzustellen (Durchwegung, Neuordnung der Stellplä-tze, Freiflächen). Dabei ist auch dafür Sorge zu tragen, dass Bestandsbetriebe des produzierenden Gewerbes nicht durch die Aktivitäten des Bezirksamtes verdrängt werden.