Drucksache - 0061/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird als erforderlicher Planungsbeteiligter beim Konzept ”Olympiagelände Berlin” aufgefordert, sich beim Senat bei der Weiterentwicklung des Geländes dafür einzusetzen, daß das Gesamtareal auch zu einer Begegnungsstätte für die Junge Generation in Berlin, in Deutschland und in Europa entwickelt wird. Dazu soll eine Pilotgruppe für generations-übergreifende Stadtentwicklungsplanung eingerichtet werden, die Vorschläge für Nutzungs- und Betriebsformen des Olympiageländes entwickeln soll. Die Organisation soll mit Hilfe der Sportjugend des LSB sowie allen interessierten Jugendorganisationen des Landes Berlin durchgeführt werden. Das Konzept soll einen bürgeroffenen, ganztägigen und ganzjährigen Bereich vorsehen. Schwerpunkte des Konzeptes sollen sein: · Sport, Gesundheit und Bewegungskultur Einrichtung von Freiluft- und Hallenanlagen für den Freizeit und Breitensport, zur Erholung und Gesundheitsförderung, für die Trendsportformen moderner städtischer Bewegungs- und Jugendkulturen sowie für die Fortentwicklung des Leistungsports im internationalen Wettbewerb. · Plattform für das Leben in der Stadt Einrichtungen für die Welt-Bewegungskulturen und der Spiel, Sport- und Bewegungspräferenzen auch der ethnischen Gruppen in der Stadt Berlin. · Nachhaltige Entwicklung Gestaltung des Geländes am Olympiastadion und des Murellentals nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung (Agenda 21) für ein städtisches Naherholungsgebiet. · Begegnung, Bildung und Information Einrichtungen für eine Jugendkultur- und Sportbegegnungsebene (lokal, regional und europäisch) in denen bewegungsorientierte Bildungsarbeit stattfinden, Kulturveranstaltungen im Sinne der Europäischen Charta betrieben sowie sporthistorische Informations- und Forschungsarbeit geleistet werden soll (Dokumentationsstelle/ Sportmuseum/ Jugendhotel). · Beteiligung, Realisation, Planungssicherheit Im Planungsbeteiligungsverfahren für das Gelände am Olympiastadion sollen die finanziellen Voraussetzungen für Beteiligungsformen (Wettbewerb), die Jury und die Realisierung von Teilergebnissen sichergestellt werden. · Gemeinnützigkeit und Wirtschaftlichkeit Die Betriebsformen auf dem Olympiagelände sollen den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit und der Gemeinwesenarbeit folgen. Eine totale Vermarktung und Formen der Renditebewirtschaftung werden abgelehnt. Formen der public-private-partnership sollen gefördert werden. Der BVV ist bis zu 30.06.2002 zu berichten. |
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