Drucksache - 0154/2
Die BVV beschließt: Angesichts
der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der im Block 68
vorzufindenden Nutzungsverteilung befürwortet die BVV
Charlottenburg-Wilmersdorf eine Ausrichtung der künftigen Entwicklung an das
Profil qualifizierter Produktions- und Dienstleistungsnutzungen. Die
Beschlussfassung der BVV Charlottenburg, die alleinig auf die
industriell-produzierten Nutzung abgestellt war, wird insofern aufgegeben. Das
Bezirksamt wird beauftragt, seine Genehmigungspraxis auf die Zulassung
entsprechender Nutzungen abzustellen. Gleichzeitig sind die notwendigen
Vorkehrungen zu treffen, um eine qualifizierte städtebauliche Entwicklung für
den übergroßen Baublock sicherzustellen (Durchwegung, Neuordnung der
Stellplätze, Freiflächen). Dabei ist auch dafür Sorge zu tragen, dass Bestandsbetriebe
des produzierenden Gewerbes nicht durch die Aktivitäten des Bezirksamtes
verdrängt werden. |
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