Tagesordnung - 30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal  

 
 
Bezeichnung: 30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
Datum: Fr, 20.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

N 1     (nichtöffentlich)      
Ö 2  
Annahme der Niederschrift der 29. Sitzung      
Ö 3  
DS-Nr. 1169/3 - VzK - Tätigkeitsbericht der Abt. Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal      
Ö 4  
Recht auf Schutz der eigenen Wohnung besser garantieren!  
Enthält Anlagen
1435/3  
Ö 5  
Eine Amtssprache - zwei Servicesprachen  
Enthält Anlagen
1470/3  
Ö 6  
Wohnungsleerstand im Bezirk - Einrichtung eines Wohnungskatasters für Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1467/3  
Ö 7  
Bürgernähe bei Wahlen erwünscht!  
Enthält Anlagen
1461/3  
    15.10.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.2 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    20.11.2009 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
    Ö 7 - vertagt
   

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            dagegen:                       Enthaltung:             

   
    09.03.2011 - Ausschuss für Bürgerdienste und Personal
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
    Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal

Frau Hansen (SPD) ist der Auffassung, dass das Thema auch weiterhin aktuell sei. Man solle es berlinweit über den Rat der Bürgermeister angehen. Ungünstige Lage des Wahllokals oder Standortwechsel seien ein Wahlhemmnis, das niemand wolle.

 

BzStR Krüger erläutert, dass bei den Abstimmungen anders als bei Wahlen aus Kosten- und Effektivitätsgründen deutlich weniger Abstimmungsorte zur Verfügung gestellt würden, schon damit käme es zwangsläufig zu den beklagten Standort-wechseln. Darüber hinaus stünden immer wieder langjährig genutzte Standorte kurzfristig oder dauerhaft nicht zur Verfügung wegen anderweitiger unabweisbarer Belegung, Umbauten oder Umnutzungen der Räume. Dies sei nicht zu verhindern. Ebenso könne man nicht überall barrierefrei zugängliche Standorte garantieren, für diesbezügliche Hinweise sei man daher immer dankbar. Auf jeder Wahl- oder Abstimmungsbenachrichtigung sei aber der jeweilige Ort vermerkt, verbunden mit dem Hinweis, ob er barrierefrei zugänglich sei. Alternativ könnte Briefwahl beantragt werden, vorab die Briefwahllokale im Rathaus aufgesucht oder ein Antrag auf Zulassung für einen anderen Standort gestellt werden. Im Übrigen gäbe es Vorgaben der Landeswahlleiterin, die selbstverständlich beachtet würden.

 

Frau Andres (SPD) erklärt, dass sie selber als Wahlhelferin tätig geworden sei und nur wenig Beschwerden gekommen seien, sie vermute, dass dies woanders ähnlich sei. Dennoch halte sie eine bessere Sichtbarmachung des Ortes auf der Benach-richtigung für sinnvoll, daher auch der Vorschlag, dies landeseinheitlich über den RdB zu regeln - auch, weil inzwischen immer häufiger Abstimmungen zu den Wahlen hinzukämen.

 

BzStR Krüger führt aus, dass es nicht möglich sei, nur die geänderten Standorte kenntlich zu machen, dies müsse dann ja für alle Bezirke gelten und sei bei ca. 2 Millionen Versandstücken berlinweit nicht leistbar. Mündigen Bürgerinnen und Bürgern sei etwas Aufmerksamkeit bei der Lektüre zuzumuten.

 

Frau Centgraf (B´90/Grüne) findet das Anliegen verständlich, es sei auch wichtig, den jeweiligen Standort gut fußläufig erreichen zu können. Im Übrigen sei das Wählen in Berlin relativ leicht, erst bei Panaschieren und Kumulieren werde es wirklich schwierig. Das Wahlrecht sei kein Zwang, sondern ein Angebot und zugleich eine Aufforderung - es seien aber eben auch die Bürgerinnen und Bürger selbst gefragt.

 

Herr Heyne (FDP) sagt, er rufe sich gerade die Benachrichtigung bildlich vor Augen, der Ort stehe immer an der gleichen Stelle und sei fett gedruckt, mehr sei eigentlich nicht möglich, eventuell noch eine etwas größere Schrift. Grundsätzlich sollte man immer auf den Benachrichtigungsschein schauen, dies sei zumutbar.

 

Folgender Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, bei zukünftigen Wahlen dafür zu sorgen, dass die Stimmbezirke mit den zugehörigen Wahllokalen so gelegt werden, dass sie von allen Bürgerinnen und Bürgern möglichst fußläufig erreicht werden können.

 

Bei örtlicher Veränderung der Wahllokale sollte durch einen fettgedruckten Satz darauf hingewiesen werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2009 zu berichten.

 

 

Der ursprüngliche Antrag wird abgelehnt bei 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              5              dagegen:    5                   Enthaltung:              3

   
    17.03.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

 

Die BVV lehnt die ablehnende Drucksache mehrheitlich ab. Der Ursprungstext der Drucksache wird mehrheitlich angenommen.

Ö 8  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes (nächster Sitzungstermin: 09.12.09 - 17:30 h)      
               
 
 

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