Tagesordnung - 23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform  

 
 
Bezeichnung: 23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
Datum: Di, 08.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bericht der Arbeitsgruppe Bürger(-innen)haushalt, gem. BVV-Beschluss 203/3 vom 15.02.2007 BE: BV Wendt      
Ö 2  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 3  
Lösung des Problems "Übergroße Lauben"  
Enthält Anlagen
0667/3  
    24.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.17 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen (m) sowie in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform (ffd

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen (m) sowie in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    06.02.2008 - Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
    Ö 7 - vertagt
    Der Antrag wird auf Wunsch des Antragstellers vertagt

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            dagegen:                       Enthaltung:             

   
    20.02.2008 - Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
    Ö 12 - im Ausschuss abgelehnt
    Drucksache Nr

Aufgrund der zahlreich versammelten Gäste anlässlich dieses TOP wird dieser in der Beratungsreihenfolge vorgezogen.

 

BV Schmitt begründet den Antrag für die CDU-Fraktion, stellt die Problematik übergroßer Lauben dar, geht auf Aspekte wie Erbausschlagung, Rückbauverpflichtung und deren Finanzierung sowie eine mögliche Verschuldung des Bezirksverbandes ein.

 

BV Centgraf weist daraufhin, dass die Problematik des Rückbaus übergroßer Lauben bekannt sei. Sie spricht sich gegen die Abzweigung eines Betrages x vom Pachtzins für die Finanzierung des Rückbaus aus, denn dies würde in der Konsequenz Mindereinnahmen für den Bezirkshaushalt von rund 140.000 EUR/Jahr bedeuten.

 

BzStR Gröhler stellt dar, dass die Mindereinnahme nicht durch die Abt. Bau gegenfinanziert werden wird, da es sich bei Kleingartenflächen um Finanzvermögen handelt und diese Mindereinnahme somit vom gesamten BA zu tragen ist. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel, dass Trägern der Jugendhilfe entgeltfrei bezirkseigene Flächen bzw. Immobilien zur Nutzung überlassen werden, welches auch keine Gegenfinanzierung durch die Abt. Jug nach sich zieht.

Er spricht sich zur dauerhaften Erreichung einer Problemlösung für den Verzicht von Einnahmen aus.

Nach Prüfung der Sachlage stellt sich die Situation so dar, dass es für die Problematik nur zwei Lösungsmöglichkeiten gibt:

a)      die übergroßen Lauben bleiben mangels Rückbaufinanzierung stehen

b)      es wird eine mit dem BV gemeinsame Lösung angestrebt.

 

BzStR Gröhler verweist auf den möglichen “worst case”, dass das BA letztlich die Kleingartenflächen allein verwalten muss, wenn der BV als Pächter sich in Folge der alleinigen Problemlösung und mangelnder Zahlungsfähigkeit/Überschuldung auflöst. Die Verwaltung der Flächen durch das BA ist mit den derzeitigen Personalkapazitäten nicht leistbar.

 

BV Dr. Lehmann spricht sich dafür aus, dass der BV eine entsprechende Rücklage für die Rückbauten zu bilden hat.

 

Hr. Thomas (Vorsitzender des Bezirksverbands Charlottenburg der Kleingärtner e.V.) erläutert, dass es sich um Kleingartenflächen von insgesamt ca. 2 Mio. m² handelt. 2 Mio. m²  x 7 Cent (gem. Antragstext) ergeben 140.000 Euro/Jahr. Derzeit wendet der Bezirksverband ca. 90.000-150.000 Euro für den Rückbau von übergroßen Lauben auf. Dabei bedarf es meist einem Totalabriss mit Kosten i.H.v. 10.000-13.000 Euro pro Parzelle. Aktuell werden ca. 30.000 Euro aus Pachtzinsrücklagen für den Rückbau aufgewendet. Insgesamt schätzt er die Summe für den Rückbau aller übergroßen Lauben auf 12-16 Mio. Euro. Herr Thomas verweist insbesondere ganz deutlich auf das Problem der in den 70er und 80er Jahren geschlossenen Verträge durch den Bezirksverband Charlottenburg ohne Rückbauverpflichtung der Unterpächter, wobei damals das Bezirksamt Charlottenburg davon Kenntnis hatte.

 

BV Verrycken äußert sich für die Fraktion der SPD dahin gehend, dass er den Antrag als Hinweis auf die vorhandene Problemlage versteht, jedoch der Inhalt des Antragstextes aufgrund der damit verbundenen Mindereinnahmen für den Bezirk nicht die Zustimmung seiner Fraktion findet. Er weist insbesondere den Bezirksverband daraufhin, dass die SPD-Fraktion dennoch gern zu Gesprächen zur Verfügung steht.

 

BV Weuthen erkundigt sich nach der Anzahl der Verträge ohne Rückbauverpflichtung, der “Norm”-Größe einer Laube sowie dem Pachtzins pro m².

 

BzStR Gröhler führt aus, dass es in ca. 1500 Fällen keine vertragliche Rückbauverpflichtung gibt, die Laubengröße gem. Bundeskleingartengesetz 24 m² beträgt und der gesetzlich zugelassene Pachtzins-Höchstsatz bei 35,71 Cent/m² liegt.

 

Herr Ehrenberg (Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.) stellt dar, dass es in Berlin unterschiedlich hohe Pachtzinsen gibt. Laut des Gutachtens (SenStadt aus 2002) sollte der Maßstab für den Pachtzins bei 26,4 Cent/m² liegen. Er äußert sich dahin gehend, dass im Vergleich zum Gutachten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein erhöhter Pachtzins eingenommen wird, der seines Erachtens nicht gerechtfertigt sei.

 

BV Centgraf verwehrt sich gg. die genannte angeblich “überhöhte” Pachtzinszahlung und teilt für die Fraktion B‘90/Die Grünen mit, dass der Antrag nicht die Zustimmung findet.

 

BV Häntsch weist daraufhin, dass die Problemlösung nunmehr akut geworden ist und handeln statt reden die Maxime sei. Er fordert die Fraktionen von SPD und B‘90/Die Grünen zu alternativen Lösungsvorschlägen auf.

 

BzStR Gröhler erläutert, dass das genannte Gutachten berlinweite Gültigkeit hat, es im Übrigen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegeben worden ist. Er weist daraufhin, dass es sich bei Kleingartenflächen nicht um marktgängige Grundstücke handelt und die Flächen nicht anders nutzbar sind, da es sich hier nicht um Bauland handelt.

Er stellt dar, wie der aktuelle Lösungsvorschlag aussehen könnte: das BA “verzichtet” auf 140.000 Euro/Jahr Pachteinnahmen, der BV investiert jährlich die gleiche Summe (140.000 €) in den Rückbau. In Anbetracht der angestellten Überlegungen und Prognosen dürfte damit das Rückbauproblem bis zum Jahre 2030 (avisierter Stichtag zum Rückbau aller übergroßen Lauben) weitestgehend lösbar sein. Bei einer möglichen Verschiebung des Rückbaustichtages über das Jahr 2030 hinaus ergäbe sich wiederum eine neue Ansparsituation.

 

BV Riedel erkundigt sich nach der rechtlichen Situation für die Teilflächen der Kolonien Golfplatz, Ruhwald und Westend (“Postgelände”) und spricht sich für die Vertagung des Antrages aus, da er die Richtigkeit des Gutachtens anzweifelt.

 

BzStR Gröhler erläutert, dass es sich auch hierbei nicht um Bauland handelt und das Bundeskleingartengesetz nach wie vor gilt.

 

BV Verrycken bezeichnet den Antrag der CDU-Fraktion als in seinen Augen unseriös, BV Schwarzenauer schließt sich dem an.

 

Frau Urban (Mitglied des BV Charlottenburg der Kleingärtner e.V.) regt an, den Zeitpunkt für den Rückbau der übergroßen Lauben nach hinten zu verschieben, um so eine längere Zeitspanne zum Ansparen der Finanzmittel zu gewährleisten.

 

Der Ausschussvorsitzende sieht den Meinungsaustausch als beendet an und kommt zur Abstimmung:

 

Die Vertagung des Antrages wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Der Ausschuss für Bau, Liebenschaften und Grünflächen

empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt Überlegungen im Bezirksamt, zur Lösung des Problems der übergroßen Lauben einen Fonds zu bilden. Dabei sollen 7 Cent pro qm/Jahr des vom Bezirksamt erhobenen Pachtzinses zur Finanzierung des Fonds herangezogen werden.

 

Das Bezirksamt soll bis zum 31.03.2008 berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   4          dagegen:    9               Enthaltung:      0

   
    11.03.2008 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 5 - vertagt
   

 

   
    08.04.2008 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
    Der Ausschuss für Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

Der Ausschuss für Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt Überlegungen im Bezirksamt, zur Lösung des Problems der übergroßen Lauben einen Fonds zu bilden. Dabei sollen 7 Cent pro qm/Jahr des vom Bezirksamt erhobenen Pachtzinses zur Finanzierung des Fonds herangezogen werden.

 

Das Bezirksamt soll bis zum 31.03.2008 berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   mehrheitlich    dagegen:                     Enthaltung:     

   
    24.04.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die BVV stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung mehrheitlich zu.

 

Ö 4  
Verwaltungsreform im Sinne der Bürgergesellschaft  
Enthält Anlagen
0679/3  
Ö 5  
Gestalterische Freiheit für die Schulen I  
Enthält Anlagen
0748/3  
Ö 6  
Gestalterische Freiheit für Schulen II  
Enthält Anlagen
0749/3  
Ö 7  
Auftragsvergabe sozial und ökologisch  
Enthält Anlagen
0758/3  
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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