Der
Ausschuss für
Umwelt,
Verkehr und Lokale Agenda 21
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass alle Schülerinnen und
Schüler den Ermäßigungstarif des VBB BVG nutzen dürfen und nicht nur wie bisher
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass alle Schülerinnen und
Schüler den Ermäßigungstarif der BVG nutzen dürfen und nicht nur wie bisher bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Beschluss des Kinder- und
Jugendparlaments vom 27.04.2007 (25/4)
Nachdem BV Dr. Murach den Antrag
dahingehend korrigiert, dass es statt “BVG” “VBB”
heißen muss, wird der Antrag einstimmig angenommen.