Drucksache - 0328/3  

 
 
Betreff: Ermäßigungstarif der BVG für alle Schülerinnen und Schüler
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Verrycken/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2007 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
31.05.2007 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2007 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Ermäßigungstarif der BVG für alle Schülerinnen und Schüler

 

 

Die BVV hat am 21.06.2007 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass alle Schülerinnen und Schüler den Ermäßigungstarif des VBB BVG nutzen dürfen und nicht nur wie bisher bis zu Vollendung des 14. Lebensjahres.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) teilte auf Nachfrage des Be­zirksamtes mit, dass für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen der Tarif des VBB einheitlich gelte. Sowohl für die BVG, die S-Bahn Berlin GmbH als auch für die DB Regio bestünden damit einheitliche Bedingungen wodurch sichergestellt sei, dass alle Fahrgäste in Berlin freizügig zwischen alle Verkehrsunternehmen und Ver­kehrsmitteln umsteigen können.

 

Für Zeitkarten im Ausbildungsverkehr erhielten die Verkehrsunternehmen Aus­gleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 45a PBefG) mit Aus­nahme der S-Bahn Berlin GmbH und DB Regio, da diese im Besitz des Bundes stünden.

 

Aufgrund der gewährten Zuschüsse würden für Schüler und Auszubildende ermä­ßigte Fahrausweise im Zeitkartentarif (Monatskarten, Jahresabonnements) angebo­ten. Die genauen Vorraussetzungen, unter welchen Bedingungen Schüler und Aus­zubildende Zeitkarten im Ausbildungstarif erhielten, seien im VBB-Tarif geregelt.

 

Der Ermäßigungstarif für Einzelfahrscheine oder Tageskarten ist bis zum 13. Le­bensjahr gültig. Für diese ermäßigten Fahrausweise erhielten die Verkehrsunter­nehmen keine besonderen Ausgleichsleistungen. Im Moment werde in den Verbund­gremien diskutiert, die bestehende Kinderaltersgrenze um ein Jahr anzuheben, wie dies in den meisten Ballungsgebieten in Deutschland üblich sei. Ob dieser Vorschlag zu Gunsten der Kinder umgesetzt werden könne, stünde im Moment noch nicht fest.

 

Einer darüber hinaus gehenden Erhöhung der Kinderaltersgrenze würden die Ver­kehrsunternehmen vermutlich nicht zustimmen.

 

Die VBB weist darauf hin, das es für das Staatsgebiet Berlin ein äußerst günstiges Schülerticket (derzeit 26,00 Euro) und eine noch günstigere Geschwisterkarte (16,00 Euro) gebe und das sich in Berlin für einen Schüler, der 14 Jahre und älter ist, ein Schülerticket bereits ab der 13. Fahrt und eine Geschwisterkarte bereits ab der 8. Fahrt lohne. Das bestehende Zeitkartenangebot für Schüler in Berlin sei äußerst günstig.

 

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadträtin

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 11.09.07

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Um 22

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                                       EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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