Drucksache - 0343/3
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Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, nach Beendigung der Bauarbeiten und feierlichen
Einweihung seitens der Wasser- und Schifffahrtsdirektion endlich das
“Drumherum” zu dieser neuen Brücke zu erledigen bzw. erledigen zu
lassen. Hierzu ist vor allem das “Ersatzgrün” aus den Auflagen zur
Baugenehmigung rund um das Brückengebäude selbst, den Tegeler Weg und den
Westhafenkanal sowie den Einfahr- bzw. Ausfahrbereich an der Schleuse (östlich
bis zur Mörschbrücke) zu gestalten. Der BVV ist bis zum 31.10.2007 zu berichten. Begründung: Sowohl der
Böschungsbereich nördlich des Westhafenkanals und westlich der Mörschbrücke als
auch die Landzunge südlich des Westhafenkanals und westlich der Mörschbrücke
sind landschaftsgestalterisch nicht vollendet, was die Sperrung für den
Publikumsverkehr augenscheinlich beweist. Der Baumbestand entlang der beiden
Fahrspurrichtungen des Tegeler Weges wurde bis heute nicht erneuert und soll
laut Auskunft der zuständigen Amtsstelle auch absehbar nicht erneuert werden,
obwohl die Baugenehmigung zwingend den Ersatz von beschädigtem bzw. entferntem
Grün vorschreibt. |
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