Drucksache - 0361/3
V 1. Schulwegsicherung Dietrich-Bonhoeffer-GrundschuleGotha-Allee / MeinigenalleeDie BVV hat am 21.06.2007 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, ergänzend zum bereits
vorhandenen VZ 283-20 die Fußgängerfurt des Gehwegs Meinigenallee/Ecke
Gotha-Allee durch eine geeignete Markierung auf der Fahrbahn zu unterstützen. Der BVV ist bis zum 30. Juni 2007 zu berichten. Das
Bezirksamt hat eine straßenverkehrsbehördliche Prüfung mit folgendem Ergebnis
durchgeführt: Der Überquerungsbereich in der Gotha-Allee liegt in einer Tempo-30-Zone. Die Fahrbahn ist mit ca. 5,80 m schmal. Das Kfz-Aufkommen ist im Vergleich zu anderen Schulen zu Schulbeginn und -ende sehr gering. Der größte Teil der Schulkinder geht zur Fuß zur Schule und kommt aus Richtung Spandauer Damm bzw. aus Richtung Bolivarallee. Sie befinden sich bereits auf der Gehwegseite des Schulgebäudes und müssen keine Fahrbahn überqueren. Die wenigsten Kinder überqueren die Gotha-Allee im Bereich des Sichtfensters. Bei einem Ortstermin am 06.09.07 wurden dort zwischen 07:30 und 08:30 Uhr 43 Schulkinder gezählt, zwischen 13:30 bis 14:30 Uhr 37. Bei der Prüfung, ob zusätzliche Markierungen auf der
Fahrbahn die Sicherheit erhöhen, wurden folgende Möglichkeiten geprüft: Für eine Überquerungshilfe als Markierung (Fußgängersymbol
ist beidseitig von Sperrflächen begrenzt) ist die Fahrbahn nicht ausreichend
breit. Die Markierungen, die Regelplänen entsprechen müssen, würden mit 2,50m
Tiefe fast die gesamte Fahrbahn verdecken. Das
Verkehrszeichen 136 StV0 “Kinder” als Symbol auf der Fahrbahn
verlangt nach dem geltenden Recht die zusätzliche Aufstellung von
Verkehrszeichen auf beiden Seiten der Fahrbahn, da von dem Symbol auf der
Fahrbahn allein keine Rechtswirkung ausgeht. Das Verkehrszeichen 30 als Symbol auf der Fahrbahn wäre ohne zusätzliche weitere Beschilderung möglich, da sich der Bereich in der Tempo 30-Zone befindet. Fahrbahnmarkierungen haben jedoch grundsätzlich den Nachteil, das sie bei bestimmten Witterungsbedingungen, wie Schnee und Eis oder Verschmutzung gar nicht zu sehen sind. Aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten wurde keine geeignete verkehrliche Lösung gefunden,
die die Sicherheit für die Schulkinder tatsächlich verbessern würde. Die
geringe Fahrbahnbreite erlaubt keine hohen Geschwindigkeiten. Für einen Fußgängerüberweg
wäre die Zahl der Fahrzeuge und der querenden Kinder zu gering. Die
vorhandenen Haltverbote bieten ausreichende Sichtverhältnisse. Aufgrund der
Prüfung wurden hier zusätzlich zur Verbesserung der Sichtverhältnisse auf
querende Fußgänger und herannahende Fahrzeuge Haltverbote auf einer Länge von
14 m angeordnet, die bis zur Einmündung Meinigenallee reichen. Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für
BA-Sitzung am 08.01.08 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an Um 22 6.
Listen not. 7.
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