Der
Vorsitzende, Herr BV Lobo, begründet den Antrag.
Herr
BzStR Gröhler erklärt, dass normalerweise bei Ersatzpflanzungen die gleiche
Baumart, wie bereits in der Straße vorhanden, gewählt wird. Nur wenn bereits
verschiedene Bäume vorhanden sind, wird eine standortgerechte Baumart gewählt.
Er verliest in diesem Zusammenhang eine E-Mail von Prof. Dr. Balder, in der
dieser rät, dass sog. Trachtenband kritisch zu betrachten. Es macht wenig Sinn,
Baumarten zu pflanzen, die zwar historisch begründet sind, aber im modernen
Stadtleben mit Stress und Schadstoffen überfordert sind. Ziel muss es sein,
möglichst langlebige, gesunde Bäume zu haben.
Frau BV
Centgraf ist der Auffassung, dass Bäume nur noch ausschließlich nach
ökonomischen Kriterien ausgewählt werden und dadurch nach und nach die
Abwechslung in den Straßen verloren geht. Deshalb wird ihre Fraktion dem Antrag
zustimmen.
Herr BV
Häntsch spricht sich gegen den Antrag aus. Die in der Begründung genannte
Bienenweide hält er als Argument für unzulässig. Zudem sei es sinnvoll,
Straßenbäume nach ihrer Schadstoffresistenz auszuwählen. Anders sei dies bei
der Gestaltung von Parkanlagen, hier können historische Pläne umgesetzt und
eine Vielfalt an Baumarten gesetzt werden.
Herr BV
Schmitt ist der Meinung, dass die schnelle Ersatzpflanzung, z. B. bei
Sturmschäden, im Vordergrund stehen müsse und wenn einmal ausreichend
finanzielle Mittel vorhanden sein sollten, das Thema neu überlegt werden kann.
Der
Vorsitzende macht deutlich, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt, mit der
Intention, zu prüfen, ob eventuell etwas teurere Nachpflanzungen vorgenommen
werden könnten, anstatt wie bisher üblich, immer die billigste Variante zu
wählen. Die Anregung von Herrn BV Häntsch bezüglich der Parkplanung hält er
für sinnvoll.
Herr BV
Prof. Dittberner findet das bisherige Vorgehen der Verwaltung in Ordnung. Wenn
bereits eine gemischte Situation vorhanden ist, ist es sinnvoll den
geeignetsten Baum zu wählen. Für den Antrag sieht er keine Veranlassung.
Frau BV
Centgraf sagt, dass das Kriterium der Standortverträglichkeit nicht losgelöst
von der historischen bzw. vorhandenen Bepflanzung betrachtet werden dürfe,
ansonsten würden Rotdorn oder Pappel zukünftig aus dem Straßenbild
verschwinden.
Frau BD
Heine sagt, dass einzelfallabhängig stärker geprüft werden müsse.
Der Ausschuss
für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bei zukünftigen Neu- und
Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen sicher gestellt werden kann, dass das
historische Konzept des so genannten Trachtenfließbands Berücksichtigung
findet.
Der BVV ist
bis zum 31.05.2007 zu berichten.