Herr BzStR Gröhler liegt dar, dass die vorhandenen 6
Wohngebäude von der damaligen Senatsbauverwaltung genehmigt wurden. Die Gebäude
wurden an die britische Schutzmacht übergeben. Da es sich um einen
rechtskräftig genehmigten Gebäudebestand handelt, hat das Bezirksamt keine
Möglichkeit in den beabsichtigten Verkauf einzugreifen. Grundbuchliche Lasten,
die auf eine Duldung von Sportimmissionen gerichtet wären, würden ohne Effekt
bleiben, da immissionsrechtlich sowohl Eigentümer wie auch Mieter eine
grundsätzliche Klagebefugnis haben.
Herr BV Riedel erläutert den Antrag. Nach kurzer Diskussion
wird der Antrag wie folgt geändert:
“Das Bezirksamt wird
aufgefordert, Initiativen zu entwickeln, die sich bei der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben dafür einzusetzen, dass vor einem Verkauf der Wohngebäude
in der Sportforumstraße Grunddienstbarkeiten in die entsprechenden
Grundbuchblätter eingetragen werden. Diese sollen sicherstellen, dass der
Sportbetrieb insbesondere im Hockeystadion und am Schenckendorffplatz uneingeschränkt
weitergeführt werden kann.”
Die Drucksache wird mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und
3 Enthaltungen angenommen.