Auszug - Güterbahnhof Halensee - kudammverträglich entwickeln und ansässiges Gewerbe integrieren  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadplanung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 18.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0037/3 Güterbahnhof Halensee - kudammverträglich entwickeln und ansässiges Gewerbe integrieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Dr. Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau BV Centgraf bringt für die Fraktion der B´90/Grüne folgenden Änderungsantrag ein:

 

Frau BV Centgraf bringt für die Fraktion der B´90/Grüne folgenden Änderungsantrag ein:

 

“Das Bezirksamt wird aufgefordert, am Standort des ehemaligen Güterbahnhofs Halensee die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einer umfeldverträglichen städtebaulichen Nutzungskonzeption (bei max. 20.000 m² Brutto-Geschossfläche für den Einzelhandel) auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig sollen damit die Gewerbetreibenden vor Ort auf der Fläche abgesichert werden.

 

Das Planungsrecht ist im Zusammenwirken mit dem Eigentümer, den Gewerbetreibenden vor Ort und den AnwohnerInnen zu schaffen, um die Verkehrsbelastung vertretbar zu halten und eine umweltverträgliche städtebauliche Konzeption für den Standort zu sichern.”

 

Nach eingehender Diskussion wird der Änderungsantrag nochmals modifiziert. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Es kommt zu folgender Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Aufhebung der bestehenden BVV-Beschlusslage am Standort  des ehemaligen Güterbahnhofs Halensee die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, einen vorhabenbezogenene Bebauungsplan mit einer umfeldverträglichen städtebaulichen Nutzungskonzeption (bei max. 20.000 m² Brutto-Geschossfläche für den Einzelhandel) auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig sollen damit die Gewerbetreibenden vor Ort auf der Fläche abgesichert werden.

 

Das Planungsrecht ist im Zusammenwirken mit dem Eigentümer, den Gewerbetreibenden vor Ort und den AnwohnerInnen zu schaffen. Die Verkehrsbelastung ist vertretbar zu halten und eine umweltverträgliche städtebauliche Konzeption für den Standort zu sichern.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2007 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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