Auszug - Festsetzung eines Bebauungsplanes 4-26 B für die Grundstücke Stallupöner Allee 12/54 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend
Frau Kahleck-Wolff erläutert für die Ausschussmitglieder die
vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 4-26B. Nach kurzer Beratung wird die Drucksache Nr. 0008/3 einstimmig angenommen. Es kommt zu folgender Beschlussempfehlung: Der
Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV, die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: “Teil I: Beschluss
über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes 4-26 B: Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes 4-26 B vom
26. Mai 2006 Teil II: Beschluss
zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplanes 4-26 B: Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 4-26 B vom 26. Mai 2006
zu erlassen.” Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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