Drucksache - 0037/3
Die BVV in
ihrer Sitzung am 24.01.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, unter Aufhebung der bestehenden BVV-Beschlusslage
am Standort des ehemaligen Güterbahnhofs
Halensee die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, einen
vorhabenbezogenene Bebauungsplan mit einer umfeldverträglichen städtebaulichen
Nutzungskonzeption (bei max. 20.000 m² Brutto-Geschossfläche für den
Einzelhandel) auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig sollen damit die
Gewerbetreibenden vor Ort auf der Fläche abgesichert werden. Das
Planungsrecht ist im Zusammenwirken mit dem Eigentümer, den Gewerbetreibenden
vor Ort und den AnwohnerInnen zu schaffen. Die Verkehrsbelastung ist vertretbar
zu halten und eine umweltverträgliche städtebauliche Konzeption für den
Standort zu sichern. Der BVV ist
bis zum 31.01.2007 zu berichten. Das Bezirksamt teilt zu den Beschlüssen Folgendes mit: Die
Beschlüsse 1446/2, 0037/3, 0244/3 und 0425/3 werden inhaltlich gemeinsam beantwortet. In seiner Sitzung am 26. August 2008
fasste das Bezirksamt den Beschluss, für die Grundstücke Am Güterbahnhof
Halensee 1-29, Kurfürstendamm 129a, das Flurstück 159, die Flurstücke 158 (teilweise),137
(teilweise), die Flurstücke 175, 176, 156, die Straße Am Güterbahnhof Halensee
sowie die Paulsborner Brücke teilweise im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
Ortsteil Halensee den Bebauungsplan 4-27 aufzustellen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit Umweltbericht erstellt. Im Frühjahr 2007 erfolgte durch die Vivico Real Estate der Verkauf einer rund 51.300 m² großen Fläche auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Halensee. Der Erwerber, die Cosmos Grundstücks- Vermögensverwaltung GmbH, beabsichtigt an diesem Standort die Errichtung eines großflächigen Baumarktes mit Gartencenter und Baustoff Drive-In der Handelskette Bauhaus AG (im folgenden Bauhaus). Als Voraussetzung für eine Realisierung des Projektes sind die auf dem Vorhabengrundstück ansässigen Gewerbebetriebe von ihren jetzigen Standorten in den südlichen Teil des Geltungsbereiches umzusetzen, soweit keine Räumungsvereinbarung getroffen wurde. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen Bauhaus und den Gewerbetreibenden liegt vor. Mit Eingang vom 14. September 2007 wurde von Bauhaus der Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB für o.g. Geltungsbereich gestellt. Die nach § 5 AGBauGB (Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch) erforderliche Mitteilung der Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen, erfolgte mit Datum vom 19. September 2007. Mit Stellungnahme vom 22. Oktober 2007 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen, da dringende Gesamtinteressen Berlins nicht beeinträchtigt würden. Die Senatsverwaltung wies jedoch auf die notwendige Begrenzung der zulässigen Verkaufsflächen gemäß den Leitlinien des Stadtentwicklungsplans hin. Die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bestätigte mit Schreiben vom 10. Oktober 2007 die Übereinstimmung des Bebauungsplanentwurfes mit den Zielen der Raumordnung.
Aufgrund der im Geltungsbereich vorgesehenen weiteren, nicht ausschließlich vorhabenbezogenen Festsetzungen wurde die Senatsverwaltung mit Schreiben vom 20. Juni 2008 über die Absicht der Weiterführung des Verfahrens nunmehr als qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB unterrichtet sowie erneut um Stellungnahme zu der beabsichtigten Überschreitung der zulässigen Obergrenzen der AV Einzelhandel für die Größe von Bau- und Heimwerkermärkten von 15.000 m² Bruttogrundfläche gebeten. Die Senatsverwaltung äußerte sich in ihrer Stellungnahme vom 15. Juli 2008 dahingehend, dass dem Vorhaben im geplanten Umfang nur zugestimmt werden könne, “wenn die städtebaulichen und gestalterischen Anforderungen und Vorstellungen des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf in diesem Bereich des Kurfürstendamms voll durch das Projekt umgesetzt werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Bezirk alle Möglichkeiten zur Optimierung des städtebaulichen Erscheinungsbildes zum Kurfürstendamm hin ausschöpft. [...] Zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Architektur für die gesamte Anlage ist ein konkurrierendes Gutachterverfahren empfehlenswert. Den erhöhten Flächenanforderungen kann nur zugestimmt werden, wenn die Gestaltung der Gebäude über die üblichen Materialien und Gestaltungselemente des Vorhabenträgers hinausgeht. Dies betrifft auch die Werbung am Gebäude selbst.” Als Voraussetzung des Beschlusses zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischen dem Bezirk und Bauhaus ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der wesentliche städtebauliche Maßgaben, wie die Obergrenzen von Verkaufsflächen, Begrünungsmaßnahmen sowie das Erfordernis zur Abstimmung eines Werbekonzeptes und zur Durchführung eines Gutachterverfahrens zur Abstimmung der Gestaltung der für das Umfeld wesentlichen Gebäudefassaden beinhaltet. Das Gutachterverfahren im Rahmen des Wettbewerbs wurde durchgeführt und ein Architekturbüro ausgewählt. Ziel des Bebauungsplanes 4-27 ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Baumarktes mit einer
Gesamtgeschossfläche von ca. 21.100 m² auf bisher als Bahngelände gewidmeten
und planfestgestellten, zum Teil gewerblich genutzten Flächen. Im südöstlichen
Teil des Geltungsbereiches ist auf einer Fläche von ca. 13.000 m² zwecks
Standortsicherung der ortsansässigen Betriebe die Festsetzung eines
Gewerbegebietes vorgesehen.
Gegliederte Festsetzung des Geltungsbereiches als -
Sondergebiet - SO - Baumarkt mit Gartencenter
und Baustoffhandel - Gewerbegebiet – GE gem. § 8 BauNVO - Bestimmung der Überbaubarkeit der Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen - Festsetzung einer zulässigen Gesamt-Geschossfläche von 21.100 m² für die dem Baumarkt zuzuordnenden Nutzungen (Sondergebiet) - Festsetzung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche sowie der zulässigen Verkaufsflächen für die als zentrenrelevant anzusehenden Sortimente - Festsetzung der zulässigen Oberkante der Gebäude im Geltungsbereich sowie ergänzend die Festsetzung einer mindestens zu erreichenden Höhe des Baukörpers am Kurfürstendamm - Festsetzung der Anzahl der zulässigen Stellplätze - Festsetzung von zulässigen Baumassen im Gewerbegebiet - Festsetzung eines Geh- und Fahrrechtes zugunsten der Erschließung des festgesetzten Gewerbegebietes sowie eines Leitungsrechtes zugunsten der zuständigen Unternehmensträger im Bereich der privaten Erschließungsstraße “Am Güterbahnhof Halensee” Weitere und konkretisierendere
Festsetzungen werden im weiteren Verfahren bestimmt. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens fand in der Zeit vom 30. Oktober bis 28. November 2008
die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB statt. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 2. März bis 1. April
2009 durchgeführt. Es ist ein Gutachten zu den mit dem
Vorhaben (Baumarkt, Gewerbetriebe einschließlich der Erschließung) verbundenen
Immissionen erarbeitet worden, dass sich z.Zt. noch in der fachlichen Prüfung
und Abstimmung befindet. Der zu schließende städtebauliche
Vertrag zwischen dem Land Berlin und Bauhaus wird u.a. Regelungen zu folgenden
Themenfeldern enthalten: 1.
den
zur Realisierung vorgesehenen architektonischen Entwurf des Büros
Müller-Reimann 2.
das
noch abzustimmende Werbekonzept 3.
die
Planungen im Bereich der zukünftigen Einmündung in die Schwarzbacher Straße 4.
den
geplanten Ausbau zwischen Einmündung und Kurfürstendamm Bezüglich der für die Umsiedlung der
Gewerbebetriebe vorgesehenen Flächen (geplantes Gewerbegebiet) ist im Oktober
ein Kaufvertrag zwischen der Vivico Real Estate GmbH und der Hoth GbR bzw. der
Entwicklungsgesellschaft Halensee geschlossen worden. Der Umzug der im Bereich
des Bauhausprojektes ansässigen Betriebe ist bis zum 13. Dezember 2009
vorgesehen. Über die einzelnen Schritte des Verfahrens zum Bebauungsplan
4-27 wird die BVV über den Ausschuss für Stadtplanung regelmäßig informiert.
Das Bezirksamt bittet daher, die Beschlüsse als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |