Frau Kahleck-Wolff erläutert für die Ausschussmitglieder die
vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 4-26B.
Nach kurzer Beratung wird die Drucksache Nr. 0008/3
einstimmig angenommen. Es kommt zu folgender Beschlussempfehlung:
Der
Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV, die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen:
“Teil I: Beschluss
über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes 4-26 B:
Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes 4-26 B vom
26. Mai 2006
Teil II: Beschluss
zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplanes 4-26 B:
Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 4-26 B vom 26. Mai 2006
zu erlassen.”