Eine Straße für Audre Lorde

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat im Februar 2019 beschlossen, eine Straße nach der afro-amerikanischen Dichterin und Bürgerrechtlerin Audre Lorde zu benennen (DS/0678/V).

Die preisgekrönte Schwarze, lesbische US-amerikanische Dichterin Audre Lorde (1934-1992) hielt sich bis 1992 oft in Kreuzberg auf, wo sie sich für afro-deutsche Frauen und deren Sichtbarkeit engagierte und sich mit der feministischen Bewegung auseinandersetzte. Sie hatte somit einen wesentlichen Einfluss auf die Entstehung der Schwarzen Frauenbewegung in Deutschland.

Mit der Benennung einer Straße nach Audre Lorde trägt das Bezirksamt zur Repräsentanz und Sichtbarkeit von LSBTTIQ*, Schwarzen Menschen und People of Color im öffentlichen Raum bei und setzt auch den Beschluss aus dem Jahr 2005 um, dass Straßen zunächst nur nach Frauen benannt werden.

Das Bezirksamt hat von 2020 – 2021 gemeinsam mit Weggefährt*innen Audre Lordes und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen Informationsveranstaltungen und einen Beteiligungsprozess für Anwohnende und Interessierte, Veranstaltungen durchgeführt. Dabei wurden vier Straßen und eine Möglichkeit für einen eigenen Vorschlag in Kreuzberg zur Umbenennung ausgewählt. Über diese Straßen konnten Anwohner*innen und Interessierte postalisch und bei einer Online-Veranstaltung 2021 abstimmen. Das Ergebnis wurde der Bezirksverordnetenversammlung übermittelt und die Umbenennung des nördlichen Teils der Manteuffelstr. (zwischen Köpenicker Str. und Oranienstr.) 2023 beschlossen.

Derzeit erfolgt die Umsetzung der Umbenennung durch das Bezirksamt. Die Straßenumbenennung wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 27.10.2023 bestandskräftig. Die feierliche Einweihung der Audre-Lorde-Straße wird am 28. Juni 2024 stattfinden.

  • Beschluss BVV (2023)

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  • Drucksache Antrag zur Benennung einer Straße nach Audre Lorde (2018)

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  • Drucksache Umbenennungen von Straßen, Plätzen, Wegen und Brücken

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  • Drucksache Benennung einer Straße LSBTI-Person II

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Fragen zu Audre Lorde

  • Wer war Audre Lorde?

    Audre Lorde (1934-1992), die afro-amerikanische Dichterin und Aktivistin, inspiriert bis heute feministische, queere, lesbische, Schwarze und Women-of-Color-Bewegungen weltweit. Sie setzte sich für Bürger*innenrechte, die Friedensbewegung und die Vernetzung Schwarzer Menschen ein. In Deutschland hatte sie einen zentralen Einfluss auf die Entstehung der jüngeren Schwarzen Bewegung, besonders der Schwarzen feministischen Bewegung sowie generell auf die Frauenbewegung.

  • Warum wird in Kreuzberg eine Straße nach Audre Lorde benannt?

    Die Benennung einer Straße nach Audre Lorde, einer lesbischen, Schwarzen Frau ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Repräsentanz von LSBTTIQ*, Schwarzer Menschen und People of Color im öffentlichen Raum. Die Benennung greift zudem ein Anliegen vieler ihrer Weggefährt*innen auf, eine Straße nach ihr in Berlin zu benennen.

  • Was verbindet Kreuzberg mit Audre Lorde?

    Audre Lorde engagierte sich politisch im damaligen Bezirk Kreuzberg. Sie gab u.a. Lesungen im Frauenzentrum Schokofabrik und traf dort und im Café April Kolleginnen und Freundinnen. Im Kato am Schlesischen Tor trat sie 1989 zur dritten Jahresfeier der Initiative Schwarze Deutsche (ISD) auf; dort traf sie sich auch mit Frauen, die den Verein ADEFRA e.V. – Schwarze Frauen in Deutschland gründeten.

  • Wo kann ich mich weiter zu Audre Lorde informieren?

Allgemeine Fragen

  • Warum werden bei uns im Bezirk Straßen hauptsächlich nach Frauen benannt?

    Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat 2005 beschlossen bei der Benennung von Straßen, Wegen, Brücken etc., ausschließlich Frauen als Namensgeberinnen zu ehren, “bis mindestens 50 Prozent aller nach Personen benannten Friedrichshain-Kreuzberger Straßen nach Frauen benannt sind.” (DS/1497/II)

  • Was kostet mich als Anwohner*in die Umbenennung meiner Straße?

    Die Änderungen der Personalausweise und der Zulassungsbescheinigungen Teil I sowie die auf Nachfrage ausgestellten Meldebescheinigungen werden selbstverständlich gebührenfrei vorgenommen bzw. ausgestellt. Sie müssen keinen Termin beim Bürgeramt vereinbaren! Sie können innerhalb der Öffnungszeiten der drei Bürgerämter des Bezirks in der Information des Bürgeramtes vorsprechen und die notwendigen Änderungen vornehmen lassen.

    Für die Adressänderung im privaten Bereich, wie in Ihren persönlichen Verträgen u.ä. können möglicherweise Gebühren anfallen, z.B. bei Versicherungen, Banken, Sportvereinen, etc. Dies können nur Sie mit den jeweiligen Institutionen besprechen.

  • Was kostet mich als Gewerbetreibende*r die Umbenennung meiner Straße?

    Grundsätzlich fallen für Sie bei einer Straßenumbenennung keine Gebühren bei Behörden an.
    Für die Adressänderungen im geschäftlichen Bereich fallen möglicherweise Gebühren an, die sie selbständig in Erfahrung bringen müssen.

  • Was muss ich tun, wenn sich meine Adresse ändert?

    Wenn Ihre Straße umbenannt wird, erfolgt die Ummeldung der Adresse für alle Anwohner*innen von Amts wegen (das heißt automatisch) im Melderegister.

    Es gibt zwischen Behörden automatisierte Rückmeldungen. Einige Behörden, wie bspw. das Finanzamt, die Rentenversicherung und die Kfz-Stelle, haben die Möglichkeit, selbständig eine Behördenauskunft einzuholen, sodass dort kein Handlungsbedarf für Sie besteht.
    Weitere Institutionen, wie Schulen, Kitas, Arbeitgeber, Krankenkassen, Versicherungen, Banken und ähnliche Einrichtungen sowie alle privaten Kontakte müssen eigenständig informiert werden.

    Die Änderungen Ihrer Adresse im Personalausweis und der Zulassungsbescheinigungen Teil I müssen Sie selbst vornehmen. Es fallen keine Gebühren an und Sie müssen dafür keinen Termin in den drei Bürgerämter vereinbaren.

  • Wie erfolgt die Änderung in den Ausweispapieren?

    Wer seine Adresse auf dem Personalausweis ändern lassen will, muss zum Bürgeramt gehen. Bei einer Straßenumbenennung fallen keine Gebühren für Sie an und Sie müssen keinen Termin vereinbaren. Sie können innerhalb der Öffnungszeiten der drei Bürgerämter des Bezirks in der Information des Bürgeramtes vorsprechen und die notwendigen Änderungen vornehmen lassen.

  • Wann tritt die Umbenennung in Kraft?

    Die Umbenennung des nördlichen Teils der Manteuffelstraße zwischen Oranienstraße und Köpenicker Straße ist seit dem 27. Oktober 2023 bestandskräftig.

  • Wann werden die neuen Straßenschilder installiert?

    Das Bezirksamt hat eine Firma mit dem Anbringen der neuen Schilder beauftragt. Der Auftrag wird spätestens Anfang Mai umgesetzt werden.

  • Warum ist eine Umnummerierung der Audre-Lorde-Straße nötig?

    Infolge der Umbenennung des nördlichen Teilabschnittes der Manteuffelstraße müssen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auch Änderungen der Grundstücksnummern an der Audre-Lorde-Straße vorgenommen werden. Die bestehenden Grundstücksnummern entsprechen nicht der Verordnung über die Grundstücksnummerierung (NrVO). Es ist zum Beispiel für Einsätze von Polizei und Feuerwehr geboten, dass eine ordnungsgemäße Straßennummerierung erfolgt.

    Die Umnummerierung wird voraussichtlich im August 2024 abgeschlossen sein. So lange gelten die alten Hausnummern. Der verbleibende Teil der Manteuffelstraße (zwischen Skalitzer Straße und Paul-Lincke-Ufer) wird nicht neu nummeriert.

    Die betroffenen Anwohnenden wurde zwischenzeitlich per Schreiben über die Neunummierung informiert. Die Umbenennung der Manteuffelstraße in Audre-Lorde-Straße erfolgt zentral im Melderegister.
    Sie müssen dafür nichts veranlassen. Auch für die Umnummerierung ist keine Veranlassung Ihrerseits erforderlich. Das Bezirksamt wird die Eigentümer*in Ihrer Wohnung nach dem Abschluss der Umnummerierung informieren. Diese*r ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Information an die Mieter*innen weiterzugeben.

  • Ist die Zusendung Ihrer Wahlunterlagen für die Europawahl von der Umbenennung betroffen?

    Die Straßenumbenennung hat keine Auswirkung auf Ihr Wahlrecht zur Wahl zum Europäischen Parlament. Dieses Wahlrecht steht allen im Gesetz bezeichneten Personen uneingeschränkt zu. Wichtig ist die Eintragung im Wählendenverzeichnis. Dieses wird auf Basis der in den amtlichen Verzeichnissen aufgeführten Daten erstellt. Dies bedeutet, dass die Anschriften der Audre-Lorde-Straße mit den bislang gültigen Hausnummern gelten. Im südlichen Teil, der weiter die Bezeichnung Manteuffelstraße trägt, ändert sich nichts.

    Die Wahlvorstände der betroffenen Wahlbezirke (325, 324, 323, 322 und 213) werden entsprechend informiert und akzeptieren dann selbstverständlich zur Legitimation auch alle Ausweise etc., die auf Manteuffelstraße ausgestellt sind.

    Gewählt werden kann jederzeit auch ohne Wahlbenachrichtigung. Es muss nur ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild ins Wahllokal mitgebracht werden. Briefwahlunterlagen können dann auch auf der Homepage des Bezirkswahlamts (https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/bezirkswahlamt/)) beantragt werden. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, mit dem Bezirkswahlamt direkt in Kontakt zu treten (per E-Mail: bezirkswahlamt@ba-fk.berlin.de , Telefon: 030 90298-2410).

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