Fachstelle Soziale Wohnhilfe

Obdachlose junge Frau umwickelt mit Plastikplanen bei kaltem Wetter

Aktuelles

Bitte beachten Sie, dass unsere Hotline derzeit aufgrund von Personalmangel nicht besetzt ist.
Im Notfall bitten wir Sie, uns per E-Mail zu kontaktieren.

Bei uns sind Sie richtig, wenn

  • Sie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Ihre letzte Privatadresse haben/hatten
  • Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gemeldet sind
  • Sie ohne Meldung in Berlin im Monat Februar geboren sind
  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind
  • Sie Anspruch auf Sozialhilfe, Grundsicherung, ALG I oder ALG II im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, eigenes Einkommen oder Altersrente haben
3D-Männchen lehnt an rotem Informationsbuchstaben

Wir beraten und unterstützen Sie bei:

  • drohendem Wohnungsverlust
  • Mietschulden
  • Mietkostensenkungsverfahren
  • Obdachlosigkeit und Unterbringungsbedarf in einem Wohnheim (ASOG)
  • Vermittlung, Unterbringung und Kostenübernahme in einer betreuten Wohnform gemäß §§ 67/ 68 ff. SGB XII zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z.B. Betreutes Einzelwohnen)
  • persönlichen Krisensituationen
  • Klärung eventueller Leistungsansprüche
  • bei Problemen im Rahmen des Leistungsbezuges beim Jobcenter (§16a SGB II)
  • Wohnraumsicherung während der Haft
  • Prüfung und Antragstellung “Geschütztes Marktsegment”
  • Mietschulden-Kündigung-Räumungsklage. Was tun?

    in leichter Sprache

    PDF-Dokument (937.5 kB)

Schlüsselübergabe

Geschütztes Marktsegment

Zugangsberechtigt sind Personen, die:

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens einem Jahr in Berlin haben
  • sich auf dem Wohnungsmarkt bei drohender oder eingetretener Wohnungslosigkeit ohne fremde Hilfe, nicht mit Wohnraum versorgen können
  • die zum Beispiel ihre Wohnung durch Räumung (Mietschulden) verloren haben
  • die aus stationären Einrichtungen oder Haft entlassen wurden
  • und/oder verschuldet sind

Die Antragsaufnahme erfolgt über den für die/den Antragsteller/in zuständigen Sozialdienst (z.B. Soziale Wohnhilfe, Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes, Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes). Personen, die noch nicht bei einem Sozialdienst in Beratung sind, wenden sich bitte an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Sozialen Wohnhilfe. Das “Geschützte Marktsegment” ist Teil dieser Fachstelle.

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Weitere Informationen und Hilfen zum Thema: