Vorkaufsrecht
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 27.09.2016 den Beschluss gefasst, bei Grundstücksverkäufen in Sozialen Erhaltungsgebieten die Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24-28 Baugesetzbuch zu prüfen. Den Beschluss sowie seine Begründung finden Sie unten als Downloads.
Die Prüfung und, soweit notwendig, Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckt die Ziele und Zwecke der Erhaltungsverordnung umzusetzen und die Mieter*innen vor verdrängungswirksamen Maßnahmen zu schützen. Gemäß § 27 Baugesetzbuch liegt es in der Hand der Grundstückskäufer*innen, das Vorkaufsrecht abzuwenden.
Nachdem das bezirkliche Vorgehen bis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (10. Senat) vom 22.10.2019 bestätigt wurde (zum Urteil), hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 09.11.2021 – BVerwG 4 C 1.20 – die bezirkliche Praxis nicht getragen (zum Urteil).
Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnis können Sie inklusive Kaufvertrag gern per E-Mail direkt bei uns einreichen: vorkaufsrecht@ba-fk.berlin.de.
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Bezirksamtsbeschluss zum Vorkaufsrecht vom 27.09.2016
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Bezirksamtsbeschluss zum Vorkaufsrecht - Begründung
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Bezirksamtsbeschluss zum Vorkaufsrecht vom 02.06.2020
Die nachfolgenden Dokumente enthalten Informationen, die größtenteils veraltet sind aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021
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Fragen und Antworten zum Vorkaufsrecht - FAQ, Stand: 02.11.2021
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Flyer zum Vorkaufsrecht der aks Gemeinwohl
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aks - Flyer Vorkaufsrecht englisch
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aks - Flyer Vorkaufsrecht türkisch
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Dokumentation einer Fachtagung zum Vorkaufsrecht des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg im Dezember 2016
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Vorkaufsrecht - Allgemeine Informationen
Fachbereich Stadtplanung
Leiter
Herr Peckskamp
Sprechzeit:
Dienstag
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