DS/0635/VI – „Eine Vier-Wochen-Frist für Akteneinsichtnahmen gewährleisten“

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 149 / 2023

Das Bezirksamt beschließt:

3.1. Akteneinsichten von Bezirksverordneten werden entsprechend der beigefügten VzK durchgeführt.

3.2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3.3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung FinPersWiKultDiv beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 149 / 2023

  • Beschluss der BVV vom 25.01.2023 „Eine Vier-Wochen-Frist für Akteneinsichtnahmen gewährleisten“ – DS/0635/VI

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