"Markgrafendamm 18 – Verzicht auf Zurückstellung & Vorbereitung für Abweichung vom Aufstellungsbeschluss"

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 095 / 22
Markgrafendamm 18 – Verzicht auf Zurückstellung & Vorbereitung für Abweichung vom Aufstellungsbeschluss

Das Bezirksamt beschließt:

1. Das Bezirksamt verzichtet auf eine Zurückstellung des Antrags auf Bauvorbescheid (GZ 2022-2175) für das Grundstück Markgrafendamm 18 im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans V-31. Das Bezirksamt hat beschlossen sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die staatlichen Ressourcen im Sinne einer Mobilitätswende für den Auf- und Ausbau nachhaltiger, klimaschonender und sozial gerechter Mobilität genutzt werden. Das Bezirksamt soll alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den verkehrs- und klimapolitisch falschen Weiterbau der A 100 zu verhindern und beauftragt deshalb das Stadtentwicklungsamt eine bedarfsgerechte, tragfähige, integrierte und kooperative Alternativplanung für diese Vorhalteflächen zu entwickeln und mit dieser Planung eine FNP-Änderung bei SenSBW zu beantragen.

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Clara Herrmann
Bezirksbürgermeisterin

Florian Schmidt
Bezirksstadtrat

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