Beschluss "Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"
Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: V/912/21
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Beschluss über die Festsetzung des Bebauungsplans als Rechtsverordnung
Das Bezirksamt beschließt:
- Die Festsetzung des Bebauungsplans VI-46-1 vom 10.Juli 2020 mit Deckblatt vom 23. Februar 2021 als Rechtsverordnung.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie die Klimaschutzpolitischen Auswirkungen sind der beigefügten BVV-Vorlage zu entnehmen.
Knut Mildner-Spindler, Stellvertr, Bezirksbürgermeister
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 912/ 21
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Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud