Beschluss "Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Boxhagener Platz“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 863/ 21
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt
- Die Fortschreibung und räumliche Erweiterung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Boxhagener Platz“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1) in den Grenzen Frankfurter Allee im Norden, Bahntrasse im Osten, Revaler Straße im Süden sowie Warschauer Straße im Westen (Anlage 2).
- Die bestehenden Prüfkriterien des Bezirks (siehe Bekanntmachung vom 24.04.2018 im ABl. Nr. 20 vom 18. Mai 2018, S. 2492-2501) sind für das Gebiet „Boxhagener Platz“ anzuwenden.
- Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 863/ 21
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Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Boxhagener Platz“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud