Beschluss "Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Boxhagener Platz“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 863/ 21

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt

  1. Die Fortschreibung und räumliche Erweiterung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Boxhagener Platz“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1) in den Grenzen Frankfurter Allee im Norden, Bahntrasse im Osten, Revaler Straße im Süden sowie Warschauer Straße im Westen (Anlage 2).
  1. Die bestehenden Prüfkriterien des Bezirks (siehe Bekanntmachung vom 24.04.2018 im ABl. Nr. 20 vom 18. Mai 2018, S. 2492-2501) sind für das Gebiet „Boxhagener Platz“ anzuwenden.
  1. Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 863/ 21

  • Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Boxhagener Platz“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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