Beschluss "Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"

Beschluss zur Vorlage Nr.: V/ 854/ 21

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt:

  1. Den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans ein-schließlich seiner Begründung
  1. Den Entwurf der Rechtsverordnung
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung wird die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
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Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 854/ 21

  • Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

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