Beschluss "Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Samariterviertel” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 830/ 21

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt
  1. Den Erlass der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Samariterviertel“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1) in den Grenzen Frankfurter Allee im Süden (außer Ringcenter I), Bahntrasse im Westen, Eldenaer Straße im Norden sowie Proskauer Straße-Bänschstraße-Liebigstraße-Proskauer Straße im Osten (Anlage 2).
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Die bestehenden Prüfkriterien des Bezirks (siehe Bekanntmachung vom 24.04.2018 im ABl. Nr. 20 vom 18. Mai 2018, S. 2492-2501) sind für das Gebiet „Samariterviertel“ anzuwenden.
  1. Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 830/ 21

  • Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Samariterviertel” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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