Beschluss "Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg“

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V / 498 / 20

Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management

Das Bezirksamt beschließt
  1. 1. Die Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Hornstraße“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1) sowie die Anwendung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnungen in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
  1. 2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. 3. Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.
  1. 4. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Aus-wirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 498/ 20

  • Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Hornstraße“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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