Verkehrsberuhigung am Görlitzer Ufer

Görlitzer Ufer

Blick auf das neugestaltete Görlitzer Ufer im März 2024.

Das Görlitzer Ufer wurde neugestaltet. Der Bereich zwischen dem Görlitzer Park und Landwehrkanal ist jetzt dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten. Hierfür wurde der Straßenabschnitt teilentwidmet und umgebaut.
Für den Radverkehr wird ein Zweirichtungsradweg mit insgesamt vier Metern Breite gebaut. Auch die Situation für den Fußverkehr wird verbessert. Im nördlichen Teil des Görlitzer Ufers wurden Sitzgelegenheiten und Sportgeräte aufgestellt. Insgesamt wurde eine Fläche von rund 1000 Quadratmetern entsiegelt. Die neu geschaffenen Flächen wird mit einer regionalen Saatmischung naturschutzfachlich begrünt.

Im Herbst 2021 fand zu der Gestaltung ein Beteiligungsverfahren vor Ort statt, zu dem der Straßenabschnitt vier Tage temporär gesperrt wurde. Es folgte der Prozess der Teileinziehung und die Planung für die bauliche Umsetzung. Da im Umfeld des Görlitzer Ufers in den kommenden Jahren weitere große Baumaßnahmen folgen, werden bei der Baumaßnahme, wo immer es möglich ist, vorhandene bauliche Elemente und Oberflächen erhalten.

Häufige Fragen zum Projekt

  • Wann und von wem wurde diese Verkehrsberuhigungsmaßnahme beschlossen?

    Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 21.6.2022 beschlossen, dass das Görlitzer Ufer in Zukunft nicht mehr von privaten Pkw befahren werden soll. Dieser Beschluss (DS/0258/VI) wurde am 19.10.2022 von der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage zur Kenntnisnahme kann am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.
    Die Maßnahme lässt sich aus dem bezirklichen Fußverkehrskonzept (DS/1460/V) ableiten. Dort ist unter anderem vorgesehen, dass das Entschleunigen und Flanieren im öffentlichen Raum ermöglicht werden soll.

  • Welche Ziele verfolgt die Verkehrsberuhigung des Görlitzer Ufers?
    Durch die Herausnahme des Kfz-Verkehrs sollen folgende Ziele erreicht werden:
    • Reduktion von Durchgangsverkehr durch die Wohnstraßen in Wrangelkiez und Reichenberger Kiez
    • Verbesserung der Verkehrssicherheit
    • Verbesserung der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr
    • Schaffen von Aufenthaltsqualität in eng verdichtetem Stadtraum
    • Verringerung von Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und CO2-Emissionen durch den Kfz-Verkehr
    • Entsiegelung von Flächen zur Klimaanpassung
    • Schaffen von öffentlich zugänglichen Bewegungsangeboten
  • Kann man noch mit dem Auto durch das Görlitzer Ufer fahren?

    Nein, am Görlitzer Ufer ist kein Pkw-Verkehr mehr möglich. Die Flächen sind nur noch für Rad- und Fußverkehr zugelassen. Dadurch soll die Verkehrssicherheit erhöht und der Durchgangsverkehr reduziert werden. Es wird mehr Platz für Rad- und Fußverkehr geschaffen. Das Görlitzer Ufer ist zudem im bezirklichen Entsiegelungskonzept (DS/1969/V) als Fläche mit hohem Begrünungspotenzial aufgeführt. Mit der Umgestaltung des Straßenabschnitts werden Flächenpotentiale für die Entsiegelungen und die dezentrale Regenwasserentwässerung geschaffen.
    Rettungsfahrzeuge können den Straßenabschnitt weiterhin befahren.

  • Wie wird das Görlitzer Ufer umgestaltet?

    Im Vordergrund steht eine konfliktarme Gestaltung für die Nutzung durch Fuß- und Radverkehr sowie als Aufenthalts- und Bewegungsbereich. Im nördlichen Bereich ist eine Platzgestaltung vorgesehen, welche Angebote für Freizeitgestaltung und Aufenthalt sowie Erholung bietet. Entsprechend des bezirklichen Entsiegelungskonzepts sollen große Bereiche der früheren Fahrbahn entsiegelt und bepflanzt werden. Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Planung.

    Langfristig ist auf dem Abschnitt die Entwicklung einer Radschnellverbindung vorgesehen – die sogenannte Y-Trasse kommt hier von Treptow aus an. Daher wird in der jetzigen Umgestaltung dem Radverkehr eine eigene Fläche zugewiesen, um Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr zu reduzieren.

  • Wie werden die entsiegelten Flächen begrünt?

    Das Umwelt- und Naturschutzamt lässt auf den 1000 Quadratmetern Entsiegelungsfläche professionell eine Blühfläche mit heimischen Saaten herstellen und für drei Jahre pflegen. Hierdurch wird eine naturschutzfachlich korrekte Begrünung ermöglicht. Damit dies gelingt wird ein Sand-/Kiesgemisch sowie Thermokompost durch Fachfirmen aufgebracht.

  • Wie werden Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr vermieden?

    Die Gestaltung des Görlitzer Ufers wird so angelegt, dass für Rad- und Fußverkehr eigene Flächen ausgewiesen sind. An Begegnungs- und Kreuzungsbereichen werden diese so gestaltet, dass die Verkehrsteilnehmenden aufeinander aufmerksam gemacht werden. Hierdurch soll Konflikten durch geeignete Gestaltung vorgebeugt werden.

  • Wie funktionieren Rettungsfahrten sowie Ver- und Entsorgung?

    Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge (wie bspw. Müllabfuhr oder Wasserbetriebe) dürfen den Straßenabschnitt befahren. Gleiche Ausnahme gilt für Fahrzeuge der Straßen- sowie Grünflächenunterhaltung.

  • Was ist sonst noch im Wrangelkiez geplant?

    Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind im Wrangelkiez geplant. Nähere Informationen dazu finden sich hier: Verkehrsberuhigung im Wrangelkiez – Berlin.de

  • Gab es eine Beteiligung der Anwohner*innen und Nutzer*innen?

    Vom 2. bis 5. September 2021 fand eine Beteiligungsveranstaltung am Görlitzer Ufer statt. Die Straße wurde vorübergehend gesperrt, um eine mögliche Umgestaltung praktisch zeigen zu können. Dies wurde begleitet von Umfragen, Vorträgen und Beteiligungsmöglichkeiten. Durch Flyer im Reichenberger Kiez und im Wrangelkiez, sowie durch Pressearbeit, einen Newsletter und direkten Kontakt mit Anwohner*innen und Bildungs- und Sozialeinrichtungen wurde die Veranstaltung bekannt gemacht.
    Die Beteiligung wurde vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Straßen- und Grünflächenamt), in Kooperation mit dem Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung der TU Berlin, der Deutschen Umwelthilfe e.V. und dem Stadtteilausschuss Kreuzberg e.V. organisiert. Die Ergebnisse der Beteiligung können am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.

  • Wie werden die Bürger*innen über die anstehenden Maßnahmen informiert?

    Bei der Realbeteiligung im September 2021 wurde zu der geplanten Maßnahme informiert. Weiterhin wurde auf der oben genannten Informationsseite zur Verkehrsberuhigung im Wrangelkiez über die Maßnahme sowie die Ergebnisse der Beteiligung seit Dezember 2022 informiert. Mit diesem FAQ werden Detailfragen nur zum Görlitzer Ufer beantwortet. Das Verfahren der Teileinziehung wurde entsprechend des Berliner Straßengesetzes veröffentlicht. Mit Aushängen im Kiez wird auf anstehende Baumaßnahmen hingewiesen.

  • Wann wurde die Teileinziehung von Straßenland am Görlitzer Ufer verfügt?

    Die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage Görlitzer Ufer zwischen Görlitzer Straße und Wiener Straße sowie der Straßenabschnitt östlichste Wiener Straße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg wurde gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807), mit einer Verfügung vom 28.04.2023, teileingezogen. Diese Verfügung wurde im Amtsblatt von Berlin Nr. 25 vom 9.06.2023 veröffentlicht.
    Die Absicht, die oben genannten Teilflächen teileinzuziehen, wurde gemäß § 4 Abs. 2 BerlStrG im Amtsblatt von Berlin Nr. 45 vom 11.11.2022 bekannt gemacht. Das entsprechende Amtsblatt ist am Ende der Seite als Download verfügbar.

  • Was ist für den Hundeauslauf geplant?

    Der Hundeauslauf am Görlitzer Ufer bleibt weiterhin erhalten. Er wird lediglich etwas verkleinert, um die Situation für den Fußverkehr zu verbessern. Dies ist notwendig, da die aktuelle Situation für Fuß- und Radverkehr in diesem Bereich ungenügend ist. Im Zuge der Baumaßnahmen wird der Zaun abgebaut und versetzt. Nach kurzer Bauphase wird der Hundeauslauf wieder benutzbar sein.

Lageplan Görlitzer Ufer

Lageplan Görlitzer Ufer

  • DS/0258/VI - Görlitzer Ufer Drucksache

    PDF-Dokument (404.7 kB)

  • Auswertung der Realbeteiligung am Görlitzer Ufer

    PDF-Dokument (3.0 MB)

  • Amtsblatt für Berlin Nummer 45 vom 11. November 2022

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Teileinziehungsverfügung Görlitzer Ufer

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Ergebnisbericht Machbarkeitsuntersuchung Verkehrswende Wrangelkiez

    PDF-Dokument (7.4 MB)