Informationsstand (nichtkommerziell)

Informationsstände im öffentlichen Straßenland sind eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Kommerzielle Infostände sind in Friedrichshain-Kreuzberg grundsätzlich nicht erlaubt. Nicht-kommerzielle Informationsstände hingegen können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden.

Das Verteilen von Flyern ohne das Aufstellen von Ständen ist keine Sondernutzung, sondern muss vom Ordnungsamt genehmigt werden. Sie finden dies im Dienstleistungsverzeichnis: Verteilen von Werbematerial/Flyer

Antragstellung

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einrichten eines Informationsstandes ist formlos zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
  • Name und vollständige Anschrift der Institution
  • Ansprechpartner*in vor Ort
  • Zweck und Thema des Informationsstandes
  • Zeitraum (Tag und Uhrzeit)
  • Präzise Beschreibung des gewünschten Standorts, ggf. mit einem Lageplan
  • Größe des Standes

Das Straßen- und Grünflächenamt behält sich vor, darüber hinaus weitere Unterlagen anzufordern. Für kurzfristige Klärungsbedarfe ist die Angabe einer Telefonnummer durch den Antragsteller erwünscht.

Für das Ausstellen einer Genehmigung entstehen Verwaltungsgebühren, die mit der Genehmigung festgesetzt werden.

Hinweise

Ein Informationsstand darf höchstens 3m x 1m groß sein. Nur in Ausnahmen können nach Einzelfallprüfung Aufbauten, wie z.B. ein Pavillon, genehmigt werden. Zusätzliche Ausstattung, wie beispielsweise Beach Flags, Fahnen oder Kundenstopper sind nicht zulässig.

Es werden grundsätzlich nur Standorte genehmigt, bei denen eine Behinderung von Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen werden kann. Nicht genehmigungsfähig sind Informationsstände in polizeilichen Sicherheitsbereichen oder im Bereich der befriedeten Bezirke des Landes Berlin und des Bundes.

Sofern Institutionen Genehmigungen über einen längeren Zeitraum beantragen, werden diese auf einen Tag pro Woche je Standort begrenzt.

Das Spendensammeln, der Abschluss von Verträgen sowie das Werben von Mitgliedern im Rahmen eines Informationsstandes ist nicht erlaubt.