Ladestationen für E-Mobilität

Anträge für das Aufstellen von Ladesäulen oder Ladestationen für E-Fahrzeuge können ausschließlich von Unternehmen gestellt werden.

Bei der Antragsstellung sind ordnungsgemäße Verkehrszeichenpläne einzureichen.

Anträge können per E-Mail oder postalisch an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.