Open-Data-Initiative

buntleuchtende Glasfaser

Open-Data-Initiative

Berlin Open Data

Im Rahmen der Umsetzung der Open-Data-Initiative des Landes Berlin werden seit dem 1. Oktober 2013 die von der für Geoinformation zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bislang festgesetzten Preise und Bezugsbedingungen für die amtlichen Karten und weitere Produkte der Geoinformation vollständig aufgehoben. Die gebührenrechtlichen Vorschriften, zum Beispiel für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, bleiben jedoch bestehen. Für die Bereitstellung von Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern werden marginale Gebühren erhoben (Quelle: Bekanntmachung StadtUm III A 1 vom 10.09.2013 (Amtsblatt vom 20.9.2013, Seite 1977).

Für die Bereitstellung von Geodaten in der Zuständigkeit
  • der für Geoinformation zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie
  • der für das Vermessungswesen zuständigen Stellen der Bezirksämter für Berlin in Bezug auf flächendeckend vorliegende amtliche Kartenwerke (Landeskartenwerke)
    gelten zukünftig folgende Nutzungsbestimmungen:

Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, werden für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt, soweit nicht durch besondere Rechtsvorschrift anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem entgegenstehen.

Die bereitgestellten Geodaten und Metadaten dürfen insbesondere
  • vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
  • mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
  • in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
Die bereitgestellten Geodatendienste dürfen insbesondere
  • mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden;
  • in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
Die Nutzer haben sicherzustellen, dass
  • alle den Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten beigegebenen Quellenvermerke und sonstigen rechtlichen Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden;
  • Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden.

Seit dem 01.10.2013 stellt die Abteilung Geoinformation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die amtlichen Kartenwerke des Landes Berlin und die sonstigen Geodaten der Abteilung – Geoinformation sukzessive kostenfrei über Geodienste zur Verfügung gestellt. Solange Geodaten noch nicht online abgegeben werden können, werden für die Offlineabgabe Grenzkosten in geringen Umfang erhoben. Die Abgabe analoger und vorkonfektionierter Geodatenprodukte wird dort eingestellt.

Die bisherigen vielschichtigen Nutzungsbedingungen werden aufgehoben und durch neue einheitliche Nutzungsbedingungen, die eine kostenfreie kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung erlauben, ersetzt. Die Nutzungsbedingungen werden bei den Geodaten abgebildet. Sie werden künftig in der Portalanwendung “Karten, Pläne, Daten – online” unter Kurzinfo angezeigt.