Erhaltungsgebiet Urbanhafen-Südstern

Urbanhafen Südstern

Das Gebiet Urbanhafen-Südstern ist eines von zur Zeit drei festgesetzten Erhaltungsgebieten in Friedrichshain-Kreuzberg gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Ziel dieser Erhaltungsrechtsverordnung ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebietes zu erhalten. Das Erhaltungsgebiet Urbanhafen-Südstern erfüllt diese Voraussetzung, weil die besondere städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt das Ortsbild und die Stadtgestalt prägt und von städtebaulicher, geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung ist.

Karte Erhaltungsgebiet Urbanhafen-Südstern 2-2019

Am 09. November 2010 (GVBl. S. 30) erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Urbanhafen-Südstern“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches.

Diese Verordnung dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart. Ziel ist es, die städtebauliche Gestalt dieses Gebietes zu schützen und Fehlentwicklungen zu vermeiden.

  • Erhaltungsverordnung vom 9. November 2010

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