Sollten Sie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einen Tierkadaver auffinden, kann dieser ggf. einer tierseuchenrechtlichen Untersuchungspflicht unterliegen. Doch bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Tierarten untersuchungspflichtig sind. Ob ein untersuchungspflichtiger Tierkörper tatsächlich untersucht werden kann, hängt außerdem vom Zustand des Tierkörpers ab.
Untersuchung auf Tollwut: Fuchs, Waschbär, Marderhund, Steinmarder, Fledermaus (nach Personen- bzw. Haustierkontakt)
Untersuchung auf Geflügelpest: Wassergeflügel, Rabenvögel, Greifvögel, Hühnervögel
Alle anderen tot aufgefundenen Tiere unterliegen KEINER Untersuchungspflicht. Für die Entsorgung ist der Grundstückseigener/-verwalter z.B. das Straßen- und Grünflächenamt zuständig.