- Die Geschäftsstelle ist grundsätzlich telefonisch unter 030-9013-8316 zwischen 10:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.
- Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der für den Auftraggeber geltenden Wartefrist nach § 134 Abs. 2 Satz 1 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den Auftraggeber übermitteln kann.
- Eine taggleiche Prüfung, Bearbeitung und Übermittlung von Nachprüfungsanträgen, die von Montag bis Donnerstag nicht bis 12:00 Uhr und Freitag (außer an Feiertagen) nicht bis 10:00 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden. Eine telefonische Vorankündigung ist während der Geschäftszeiten der Geschäftsstelle möglich und ratsam.
Vergabekammer des Landes Berlin
Ausführliche Informationen - mit Checkiste für Antragsteller!
-
Rechtsschutz für die Vergabe öffentlicher Aufträge / Konzessionen
Checkliste für einen zulässigen Nachprüfungsantrag.
-
AnsprechpartnerInnen Beschwerden
-
Geschäftsordnung der Vergabekammer des Landes Berlin
-
Berliner Nachprüfungsverordnung
-
2. Änderungsverordnung der Berliner Nachprüfungsverordnung
-
Informationen Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO) bei Nachprüfungsverfahren
von personenbezogenen Daten
Vergabekammer des Landes Berlin
- Geschäftsstelle -
- Raum: 149
- Tel.: (030) 90138316
- Fax: (030) 90137613
- E-Mail Mail an die Vergabestelle