Unterschutzstellung aller Palisanderhölzer seit 02.01.2017

Palisanderholz

Palisanderholz

Worum geht es?

Mit Beschluss der 17. CITES (Internationale Artenschutzkonferenz) wurden zum Schutz der Artenvielfalt, insbesondere der tropischen Wälder, weitere Holzarten in den Anhang II des Übereinkommens aufgenommen. Die Listung als besonders geschützte Art erfolgte zum 02.01.2017 und betrifft folgende Holzarten:

  • Kosso, Afrikanisches Rosenholz – Pterocarpus erinaceus
  • Bubinga – Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia demeusei
  • Baobab – Adansonia grandidieri
  • Elefantenfuß-Baum – Beaucarnea spp. → gesamte Gattung
  • Palisander, Rosenholz – Dalbergia spp. → alle Arten dieser Gattung mit Ausnahme der bereits in Anhang I CITES gelisteten Art Dalbergia nigra
Änderung für bereits geschützte Holzarten in der Fußnotenregelung für:
  • Adlerholz, Agarholz – Aquilaria spp. und Gyrinops spp.
  • Palo santo – Bulnesia sarmientoi

Anmeldung von artgeschützten Altbeständen

Wenn Sie über Gegenstände und/oder Bestände aus den genannten Holzarten verfügen, sollten Sie diese bis zum 31.12.2016 beim Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirkes anmelden. Bei einer späteren Anmeldung benötigen Sie zwingend einen Nachweis über die erfolgte Einfuhr vor dem 02.01.2017.

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Gesetze / Vorschriften

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