Mit Beschluss der 17. CITES (Internationale Artenschutzkonferenz) wurden zum Schutz der Artenvielfalt, insbesondere der tropischen Wälder, weitere Holzarten in den Anhang II des Übereinkommens aufgenommen. Die Listung als besonders geschützte Art erfolgte zum 02.01.2017 und betrifft folgende Holzarten:
Unterschutzstellung aller Palisanderhölzer seit 02.01.2017
Ansprechpersonen Bezirke
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Untere Naturschutzbehörden
Ansprechpersonen Landesverwaltung
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Oberste Naturschutzbehörde
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt