Die Wertigkeit einer Grundstücks-Teilfläche wird bei der BFF-Festsetzung entsprechend dem Flächentyp als Anrechnungsfaktor pro qm festgelegt. Von versiegelten Flächen (Anrechnungsfaktor 0,0) über halboffene Flächen (Anrechnungsfaktor 0,5) bis zu Vegetationsflächen mit Anschluss an bestehenden Boden (Anrechnungsfaktor 1,0) sind die Werte gestaffelt.
Er kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgesetzt werden.