Verpackungsgesetz

Verpackungsmüll

Verpackungsmüll

Worum geht es?

Das Verpackungsgesetz schreibt in Deutschland eine Vermeidungs- und Verwertungspflicht für gebrauchte Verpackungen vor, um der Verpackungsflut und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu begegnen. Das Verpackungsgesetz legt u.a. neue Recyclingquoten fest und führt eine Registrierungspflicht für alle Hersteller, Onlinehändler und Importeure von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen ein, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen.

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Pfandpflicht sind in der Regel die bezirklichen Ordnungsämter.

Informationen für die Entsorgung von Verpackungsabfällen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Mengenmäßige Angaben zur Erfassung von Verpackungsabfällen in Haushalten sind unter Abfallbilanzen zu finden.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat die Verpackungsverordnung (VerpackV) zum 01.01.2019 abgelöst.

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen