Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB)

verwaltungsangestellte spricht am telefon

In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle erhalten Sie Auskunft und Beratung. Anzeigen und Beschwerden zu allgemeinen Ordnungsangelegenheiten wie z.B. Haus- und Nachbarschaftslärm, Müll im öffentlichen Raum, defekte Straßenbeleuchtung, Verstöße gegen das Jugendschutz-, Nichtraucherschutz-, Grünanlagen-, Hunde- und Straßenreinigungsgesetz werden entgegen genommen, bearbeitet oder an zuständige Ämter weitergeleitet.

Weitere Aufgaben sind:

  1. Entgegennahme von Anzeigen zum
    Ladenöffnungsgesetz
  2. Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV
  3. Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV (privates Feuerwerk)
  4. Erteilen von Ausnahmegenehmigungen nach dem “Arbeitszeitgesetz” gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 a, b, c
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Datenschutz

Das Formular finden Sie weiter unten zum Download.

  • Datenschutzerklärung ZAB

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