Anzeige der Geburt
Sie oder Ihre Partnerin sind schwanger oder haben das Kind bereits zur Welt gebracht, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes.
Zunächst muss die Geburt Ihres Kindes dem zuständigen Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Dort wird die Geburt dann beurkundet und Geburtsurkunden können ausgestellt werden.
- Wurde das Kind in einem Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt gebracht, übernimmt die entsprechende Einrichtung die Meldung der Geburt an das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
- Wurde das Kind zuhause geboren, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen und Ärzte eine Geburtsbescheinigung aus. Diese muss dann von den Eltern selbst innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt gemeldet und die Geburtsbescheinigung vorgelegt werden.
Die für die Geburtsanzeige erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Geburtsurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie „hier.