Geburt

Schwangere Frau umfasst ihren Bauch mit den Händen

Anzeige der Geburt

Sie oder Ihre Partnerin sind schwanger oder haben das Kind bereits zur Welt gebracht, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes.

Zunächst muss die Geburt Ihres Kindes dem zuständigen Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Dort wird die Geburt dann beurkundet und Geburtsurkunden können ausgestellt werden.

  • Wurde das Kind in einem Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt gebracht, übernimmt die entsprechende Einrichtung die Meldung der Geburt an das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
  • Wurde das Kind zuhause geboren, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen und Ärzte eine Geburtsbescheinigung aus. Diese muss dann von den Eltern selbst innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt gemeldet und die Geburtsbescheinigung vorgelegt werden.

Die für die Geburtsanzeige erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Geburtsurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie „hier.

Vaterschaftsanerkennung

Bei verheirateten Frauen ist kraft Gesetzes immer ihr Ehemann der Vater des Kindes. Ist die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, bedarf es zur Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung.

Die Vaterschaftsanerkennung sowie die dafür notwendige Zustimmungserklärung der Kindesmutter, bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Ohne eine vorherige Vaterschaftsanerkennung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes eingetragen werden.

Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie kostenfrei in Verbindung mit einer Sorgeerklärung bei Ihrem zuständigen Jugendamt machen sowie gebührenpflichtig bei einem Notar oder in ihrem zuständigen Standesamt.

Im Standesamt findet nur die Vaterschaftsanerkennung statt und keine Sorgeerklärung. Kosten hierfür sind 40 Euro, sowie zuzüglich eventuell anfallende Dolmetscherkosten. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor- und nachgeburtlich gemacht werden. Für eine Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es dringend notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren.

Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorge beim Jugendamt oder Notar gemacht haben, ist es dringend notwendig ein Exemplar im Original für die Geburtsbeurkundung im Standesamt abzugeben.

Alle standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema Geburt

Info-Flyer Anmeldung einer Geburt

  • Anmeldung einer Geburt

    PDF-Dokument (354.2 kB)

  • Info-Flyer Registration of birth

    PDF-Dokument (354.0 kB)

  • Info-Flyer Annonce d'une naissance

    PDF-Dokument (351.4 kB)

  • Bilgi Broşürü Doğum kaydı

    PDF-Dokument (354.8 kB)

  • Ulotka informacyjna Rejestracja narodzin

    PDF-Dokument (361.9 kB)

  • Инфо-флаер Регистрация рождения

    PDF-Dokument (355.6 kB)

  • Info-Flyer Inscripción de un nacimiento

    PDF-Dokument (345.7 kB)

  • Інформаційна листівка Реєстрація народження

    PDF-Dokument (383.5 kB)

FAQ

Spiel der Fragen - Grün

Fragezeichen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehe

Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten.

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