Nach der Bestätigung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kann die spätere Eheschließung innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Das Eheschließungsstandesamt ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist hierbei erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Standesamt in dem Sie heiraten wollen um einen Termin zu vereinbaren.
Sollten Sie die Ehe in dem Standesamt schließen wollen, in dem Sie die Ehe auch anmelden, können Sie die Eheschließung direkt bei der Anmeldung besprechen und vereinbaren.
Sollten Sie in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands heiraten wollen, sollten Sie rechtzeitig zu Ihrem Wunschstandesamt Kontakt aufnehmen.
Es ist möglich, aber nicht erforderlich, dass Sie maximal zwei Trauzeugen zur Eheschließung hinzuziehen. Sollte einer der Eheschließenden oder beide nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, so ist die Hinzuziehung eines beeidigten Dolmetschers zwingend erforderlich.
Am Tag der Eheschließung müssen sich beide Eheschließenden sowie ggf. die Trauzeugen und der Dolmetscher mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.
Sollten Sie gerne an einem Samstag heiraten wollen, haben Sie an ausgewählten Samstagen im Jahr in bestimmten Standesämtern auch samstags die Möglichkeit zur Eheschließung.
In folgender Übersicht sehen Sie alle grundsätzlich verfügbaren Samstage in den jeweiligen Standesämtern. Ob an diesen Samstagen Termine tatsächlich noch verfügbar sind, erfahren Sie im jeweiligen Standesamt.
Einige der Berliner Standesämter verfügen über mehrere Trauorte und Außenstandorte, an denen Sie die Ehe schließen können.
In folgender Übersicht sehen Sie alle grundsätzlich verfügbaren Außenstandorte der jeweiligen Standesämter. Ob an diesen Trauorten tatsächlich noch Termine verfügbar sind, erfahren Sie im jeweiligen Standesamt.