FAQ - Fragen & Antworten zum Thema Ehe

Hier haben wir Fragen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Ehe aufgelistet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns selbstverständlich auch telefonisch unter der zentralen Behördenrufnummer (030) 115 kontaktieren.

FAQ

  • Ich möchte heiraten. Bei welchem Standesamt muss ich meine Eheschließung anmelden?
    • Die Anmeldung zur Eheschließung können Sie in dem Standesamt vornehmen, in dem einer von Ihnen beiden behördlich gemeldet ist (Wohnsitzstandesamt).
    • Dabei ist sowohl das Standesamt des Hauptwohnsitzes als auch des Nebenwohnsitzes möglich.
  • Benötige ich zur Anmeldung der Eheschließung eine Geburtsurkunde?
    • Nein, wenn Sie deutsche:r Staatsangehörige:r sind und in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie einen aktuellen Auszug/Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.
    • Diesen Registerausdruck erhalten Sie in dem Standesamt, in dem ihre Geburt registriert ist. Oft können Sie den entsprechenden Ausdruck/Auszug online bestellen. Bitte beachten sie hierbei, dass es je nach Standesamt unterschiedliche Bearbeitungszeiten gibt.
  • Wir möchten nicht heiraten, sondern lediglich unsere Lebenspartnerschaft registrieren lassen. Geht das?
    • Nein, die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war bis zum 30.09.2017 in Deutschland gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Sie wurde am 01.10.2017 durch die gleichgeschlechtliche Ehe ersetzt.
    • Ausnahme: Antrag auf Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen/ eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland.
    * Siehe Lebenspartnerschaft im Ausland – Nachbeurkundung beantragen
  • Ich wohne in Berlin, möchte aber woanders heiraten. Muss ich bei der Anmeldung der Eheschließung den gewünschten Ort angeben?
    • Wenn möglich, ja.
    • Sie sollten bei der Anmeldung das gewünschte Standesamt benennen können, damit die Unterlagen, die Sie bei der Anmeldung abgeben, dorthin geschickt werden können.
  • Ab wann können wir uns für die standesamtliche Trauung zu unserem Wunschtermin anmelden?
    • Ihre Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin möglich.
    • Die Anmeldung muss aber immer erst beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.
  • Können wir unseren Hochzeitstermin schon im Vorfeld unverbindlich im Standsamt reservieren?
    • Eheschließungstermine können frühestens 6 Monate vorher und nur mit vollständig vorliegenden Anmeldeunterlagen vereinbart werden.
    • Hinsichtlich einer möglichen Reservierung erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt.
  • Bis wann muss ich nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung heiraten?
    • Ihre Anmeldung ist für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig.
  • Wie schnell kann ich nach meiner Anmeldung heiraten?
    • Bitte erfragen Sie die aktuellen Wartezeiten in Ihrem zuständigen Standesamt.
    • Beachten Sie bitte, dass es im Frühjahr und Sommer sowie gegen Jahresende zu längeren Wartezeiten kommen kann.
  • Wann ist ein Dolmetscher erforderlich?
    • Wenn einer von Ihnen beiden die deutsche Sprache nicht beherrscht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher zur Anmeldung und auch zur Trauung mitbringen.
    • Auch für Trauzeugen, die nicht deutsch sprechen, benötigen Sie einen offiziellen Dolmetscher. Sollten Sie zur Trauung einen anderen Dolmetscher mitbringen als zur Anmeldung, teilen Sie dies unbedingt rechtzeitig vorher mit.
    • Die Kosten für einen beeidigten Dolmetscher müssen Sie selbst getragen. Vereidigte Dolmetscher finden Sie hier
  • Muss ich meine Dokumente in ausländischer Sprache übersetzen lassen?
    • Ja, alle erforderlichen Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Dies gilt auch für Dokumente in englischer Sprache.
    • Hier können Sie nach einem Dolmetscher für Ihre Sprache suchen:
  • Was muss ich bei der Übersetzung von Dokumenten auf Arabisch, Griechisch, Hebräisch oder Kyrillisch beachten?
    • Bei Urkunden, die im Original auf arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrillisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen, Namenskette, Vatersnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 /ELOT 734) erfolgen.
    • Erfahrungsgemäß finden die Transliterationsnormen bei Übersetzungen im Ausland jedoch keine Anwendung. Sollten Übersetzungen im Ausland vorgenommen worden sein, bedarf es im Regelfall einer nochmaligen ergänzenden Übersetzung in Deutschland. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit dem zuständigen Standesamt.
  • Sollte ich schon bei der Anmeldung der Eheschließung wissen, welchen Namen ich nach der Trauung führen möchte?
    • Bei der Anmeldung wird Ihre gewünschte Namensführung aufgenommen.
    • Wenn Sie noch unsicher sind, ob oder welchen Ehenamen Sie bestimmen wollen, dann können Sie bei der Eheschließung auch zunächst bei Ihrer bisherigen Namensführung bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich einen Ehenamen bestimmen.
    • Sollten Sie – bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt – einen Ehenamen bestimmen, so ist dieser, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich!
    • Sollten weitere Fragen bestehen, auch bezüglich der Namensgebung nach ausländischem Recht, lassen Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Standesamt beraten.
  • Wieviele Eheurkunden benötigen wir?
    • Dies hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Typische Stellen, die eine Eheurkunde verlangen, sind: Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Krankenkasse.
    • Informieren Sie sich am besten vorher, welche dieser Stellen ein Original benötigt und wem eine Kopie ausreicht. Eheurkunden können Sie auch nach Ihrer Trauung online beantragen. Empfehlenswert sind 2 deutsche Urkunden, für jeden Partner eine.
    • Wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, ist anzuraten zusätzlich eine international/ mehrsprachige Urkunde zu erwerben.
  • Wie viel kostet unsere standesamtliche Eheschließung?
    • Die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen beträgt bei vorhandener deutscher Staatsangehörigkeit: 45,00 Euro.
    • Sollte zusätzlich ausländisches Recht beachtet werden müssen, so kommen weitere 45,00 Euro hinzu.
    • Die Eheschließung bei einem anderen Standesamt (nicht das Wohnsitzstandesamt) kostet zusätzlich: 40,00 Euro,
    • die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten kostet zusätzlich: 80,00 Euro und
    • die Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen der Standesämter in Berlin kostet zusätzlich: zwischen 75,00 und 150,00 Euro.
    • Hinzukommen können auch Kosten für die Beschaffung von Urkunden und Papieren, Übersetzungskosten und ggf. Kosten für einen Dolmetscher.
  • Nach der Anmeldung unserer Eheschließung hat sich etwas bei uns geändert (beispielsweise gewünschte Namensführung oder Umzug). Was müssen wir tun?
    • Sobald sich Änderungen bei Ihren im Anmeldegespräch gemachten Angaben ergeben, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung.
  • Wie kann ich meinen Trautermin verschieben oder absagen?
    • Wenn Sie Ihren Trautermin aus einem wichtigen Grund verschieben möchten, rufen Sie unmittelbar das zuständige Standesamt vor der Trauung an. Sie können dann einen neuen Termin vereinbaren und das weitere Vorgehen besprechen.
    • Wenn Sie Ihren Trautermin komplett absagen möchten, teilen Sie das dem zuständigen Standesamt bitte unmittelbar schriftlich mit.
  • Wie läuft die Trauung ab?

    Nach der Anmeldung werden Sie in den Trausaal geführt. Hier werden Sie freundlich in Empfang genommen und von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten begrüßt. Anschließend folgt die formelle Eheschließung.

    Nachdem Sie sich das “Jawort” gegeben haben, haben Sie die Möglichkeit Ihre Ringe zu tauschen. Anschließend wird Ihnen die Niederschrift vorgelesen. Diese müssen Sie, gegebenenfalls Ihre Trauzeugen und die Standesbeamtin / der Standesbeamte unterschreiben.

    Ihre Eheurkunden erhalten Sie direkt im Trauzimmer am Ende der Zeremonie. Ihre eingereichten Originalurkunden bekommen Sie ebenfalls am Tag der Eheschließung zurück. Die Trauung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.

    In der Regel ist es gestattet, dass bei der Trauung Fotos gemacht werden dürfen. Bitte besprechen Sie Ihre Wünsche rechtzeitig mit dem zuständigen Standesbeamten.

    Das Standesamt hat keinen Fotografen. Bitte organisieren Sie selbst einen Fotografen.

    Alle Trauzimmer der Berliner Standesämter sind dem Anlass angemessen festlich ausgestattet. Die Gestaltung des Trauraums obliegt dem jeweiligen Standesamt.

    Bitte beachten Sie:

    Um Unfälle und Beschwerden zu vermeiden, bitten wir Sie keine Blumen, Reis, Konfetti oder anderes zu streuen! Benutzen Sie bitte auch keine Konfettikanonen mit Plastikkonfetti und/oder Konfetti aus Metallfilmfolie. Diese belasten die Kanalisation sowie die umliegende Natur ganz erheblich. Bewährt haben sich Seifenblasen, welche auch auf Ihren Bildern sehr schön aussehen.

    Aus Rücksicht auf die Anwohner bitten wir Sie, bei der Abfahrt mit Ihren Gästen nicht zu hupen.

  • Wie ändere ich meine Steuerklasse nach der Eheschließung?
    • Dass Sie die Ehe geschlossen haben, wird vom Standesamt der Meldebehörde mitgeteilt.
    • Die Meldebehörde wiederum meldet Ihre Eheschließung dem Finanzamt.
    • Hinsichtlich der konkreten Steuerklasse wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
  • Wie kann ich meine im Bundesgebiet erfolgte Eheschließung bei meinen ausländischen Heimatbehörden registrieren?
    • Hierfür melden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Generalkonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft).
  • Ich bin deutsche:r Staatsangehörige:r und möchte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland heiraten. Welche Bestimmung müssen bei einer ausländischen Eheschließung beachtet werden? Welche Dokumente werden benötigt?
    • Verbindliche Informationen zu den genauen Formalitäten erhalten Sie bei den zuständigen ausländischen Stellen.
    • Die deutschen Auslandsvertretungen informieren regelmäßig über die jeweils geltenden Eheschließungsbestimmungen.
    • Informationen hierrüber erhalten Sie durch das Bundesverwaltungsamt in Köln. Merkblätter zu ausgewählten Ländern finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.
  • Ich bin deutsche:r Staatsangehörige:r und benötige zur Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis. Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis, wer stellt es aus und welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
    • Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die so genannte Ehefähigkeit (Vorliegen der Ehevoraussetzungen) zur Eheschließung im Ausland. Hierbei werden beide Partner geprüft und es stehen beide Partner auf dem Ehefähigkeitszeugnis.
    • Das Ehefähigkeitszeugnis sollte nur beantragt werden, wenn es ausdrücklich vom ausländischen Trauorgan als Ehevoraussetzung gewünscht wird. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
    • Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist 6 Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser 6 Monate liegen muss. Ausgestellt werden kann das Ehefähigkeitszeugnis auch erst 6 Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin.
    • Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten deutschen Wohnsitzes. Sollte nie ein Wohnsitz oder nur vorübergehend in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig (https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/). Auf dieser Internetseite kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden.
    • Einzureichende Unterlagen erfragen Sie bitte bei ihrem zuständigen Standesamt.
  • Kann ich als deutsche:r Staatsangehörige:r eine Familienstandsbescheinigung beantragen?
    • Leider können wir Ihnen keine standesamtliche Familienstandsbescheinigung ausstellen.
    • Sofern Sie eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstands wünschen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Bürgeramt.
  • Wird unsere im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland wirksam anerkannt?
    • Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
    • Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben.
  • Wie weisen wir unsere im Ausland geschlossene Ehe nach?
    • Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Eheurkunde, vorzugsweise in legalisierter oder apostillierter Form.
    • Sofern Ihnen eine „verkürzte Heiratsurkunde“ ausgehändigt wurde, muss diese vorher von der zuständigen ausländischen Behörde registriert werden (dies ist z.B. in den USA der Fall).
  • Können wir von einem deutschen Konsularbeamten im Ausland verheiratet werden?
    • Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) im Ausland sind nicht zulässig.
Die kürzesten Worte, nämlich "Ja" und "Nein" erfordern das meiste Nachdenken.
Pythagoras von Samos, griechischer Philosoph
Service - Beratung Büroordner

Weitere Fragen

Unter der Rubrik Ehe und den verlinkten Unterseiten finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Ehe.

Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, erhalten Sie allgemeine Informationen unter der zentralen Behördenrufnummer (030) 115.

Wenn Sie Fragen zu bereits laufenden Vorgängen haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Standesamt.