Als Mitarbeiter_in einer Schule oder Kita können Sie sich einen Bibliotheksausweis für öffentlich-rechtliche Institutionen ausstellen lassen. Dazu benötigen Sie die ausgefüllte Anmeldung für Schulen, Horte, Kindergärten, Krippen etc. und die Unterschrift und den Stempel der Schule/Kita. Für diesen Ausweis gelten besondere Konditionen:
- Standard-Ausleihfrist: 28 Kalendertage.
- Die Verlängerung erfolgt automatisch zweimal kostenfrei 14 Tage nach Ablauf der Ausleihfrist (vorgemerkte Medien sind davon ausgenommen).
- Achtung: Durch eigenständig vorgenommene Verlängerungen wird diese Regelung außer Kraft gesetzt und es gelten die allgemeinen Benutzungsbedingungen.
- Jede schriftliche Erinnerung kostet 1 Euro.
- Der Ausweis ist ausschließlich zur Nutzung für dienstliche Zwecke bestimmt.