Öffentlich zugängliche Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte können Anträge auf die finanzielle Förderung von Veranstaltungen durch Mittel des Berliner Autorenlesefonds stellen. Gefördert werden Lesungen mit Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen.
Der Berliner Autorenlesefonds wird auf Bezirksebene verwaltet. Bitte stellen Sie Anträge nur im Bezirk Ihrer Einrichtung.
Im Bezirk Mitte können 2026 bis zu 47 Veranstaltungen mit jeweils 500 € Honorar gefördert werden. Förderfähig sind Lesungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten.
Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB). Ein Anspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Erfahrungsgemäß werden Anträge von zahlreichen Einrichtungen gestellt. Deshalb bitten wir insbesondere die Schulen nur Anträge für maximal 4 Lesungen zu stellen. Bitte geben Sie dann eine Prioritätenreihenfolge an, in der die Lesungen berücksichtigt werden sollen. Anträge ohne konkrete Terminangabe können nicht bearbeitet werden.
Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach den in der Förderrichtlinie genannten Kriterien.